hier: Bekanntmachung der nachrückenden Vertreter in die Gemeindevertretung gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
In der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 29.04.2026 haben folgende Vertreter gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG) auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden verzichtet und wurden sodann in den Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden gewählt:
Für den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Günter Foth, Hünfelden-Mensfelden und
Thomas Dombach, Hünfelden-Dauborn;
Für den Wahlvorschlag der Freien Bürgerliste Hünfelden (FBH)
Jürgen Lang, Hünfelden-Kirberg.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG, in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110) habe ich festgestellt, dass folgende noch nicht berufene Bewerber mit den meisten Stimmen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden nachrücken:
Für den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Bartels, Andreas, Hünfelden-Ohren und
Müller, Matthias, Hünfelden-Nauheim;
Für den Wahlvorschlag der Freien Bürgerliste Hünfelden (FBH)
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit §§ 25 bis 27 KWG jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung, Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Annika Jäger, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Die Anschrift lautet: Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden.