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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 20/2025
Amtliche Mitteilungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Kirberg

Bebauungsplan „Heringer Fahrweg Südost“

(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage

(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat am 04.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heringer Fahrweg Südost“ im Ortsteil Kirberg (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.

(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am nordwestlichen Ortsrand Kirbergs südlich der Straße Heringer Fahrweg und östlich der Straße Auf der Hohl. Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Gemarkung Kirberg, Flur 7, die Flurstücke 56/1tlw., 57/7tlw., 57/8tlw., 60/1, 60/5, 60/6, 60/7, 60/8, 61, 62tlw., 66/3 und 66/5 tlw..

(3) Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die unbebauten Flächen im Siedlungsgefüge einer ergänzenden Bebauung und Nachverdichtung zugeführt und städtebaulich geordnet werden. Der östliche Bereich ist durch Bestandsbebauung (Wohnen und Gewerbe) geprägt und wird im Bestand gesichert. Zudem werden Erweiterungsmöglichkeiten vorgesehen. Planziel ist die Ausweisung als Mischgebiet i.S.d. § 6 BauNVO.

Da das Plangebiet zum Teil bebaut und die unbebauten Bereiche von drei Seiten durch die bestehende Bebauung der Ortslage geprägt werden, erfolgt mit dieser Aufstellung des Bebauungsplanes auch eine Nachverdichtung im Innenbereich, so dass das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) zur Anwendung kommt.

(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.

(6) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

(7) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag) sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und ein Konzept zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten im Hinblick auf Vorkommen der Zauneidechse in der Zeit vom

19.05.2025 - 25.06.2025 einschließlich

im Internet unter der Adresse https://www.huenfelden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz 65597 Hünfelden. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.

Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.

(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Planung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.

(9) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Übersichtskarte

Ausschnitte genordet, ohne Maßstab

Hünfelden, den 08.05.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin