Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat am 04.10.2023 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Heringer Fahrweg Nordwest“ im Ortsteil Kirberg sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen.
(2) Der räumliche Geltungsbereich ist am nordwestlichen Ortsrand, nordwestlich der Straße Heringer Fahrweg, zu verorten. Er ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst folgende Flurstücke in der Gemarkung Kirberg, Flur 4, Flurstücke 37tlw., 38tlw. und 39tlw., sowie die Flurstücke 66/6tlw. und 91/1tlw. in der Flur 7.
(3) Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Mischgebietes, um hier künftig eine Wohnnutzung sowie Gewerbe- bzw. Handwerksbetriebe anzusiedeln. Die Ziele gelten analog für die Änderung des Flächennutzungsplanes, welche im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt wird.
(4) Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wird eine Umweltprüfung für die Bauleitplanverfahren durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB erfolgt gemäß den Vorgaben des BauGB (Baugesetzbuch) und dient im Hinblick auf die Ermittlung des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
(6) Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) wird der Planvorentwurf des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung, jeweils einschließlich Begründung, sowie der Umweltbericht in der Zeit vom
03.06.2024 - 05.07.2024 einschließlich
im Internet unter der Adresse https://huenfelden.de/rathausverwaltung/fachbereich-iii-bauen-und-wohnen/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen im Bauamt der Gemeinde Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(7) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Kirberg
Bebauungsplan „Heringer Fahrweg Nordwest“
sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich
Übersichtskarte
genordet, ohne Maßstab