Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Entscheidungen informieren.
TOP 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
TOP 2:
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Auf Vorschlag des Gemeindevorstandes, beschließt die Gemeindevertretung die Tagesordnung gemäß der Einladung vom 12.04.2024 mit der Änderung, dass TOP 10
| Windpark Hünfeldener Wald II | |
| hier: | |
| 1. | 2. Bauabschnitt - Weiteres Vorgehen |
| 2. | Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 BauGB (Baugesetzbuch) |
von der Tagesordnung abgesetzt wird.
TOP 3:
Niederschrift der letzten Sitzung
Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.
TOP 4:
Ortsgericht Hünfelden II (Kirberg, Ohren)
hier:
Vorschlag eines Ortsgerichtsschöffen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht
Winfried Scheidsteger, wh. 65597 Hünfelden-Ohren
zur Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Hünfelden II (Kirberg, Ohren) vor.
TOP 5:
Prüfung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016
Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision geprüften Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2016 und erteilt dem Gemeindevorstand gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung für das Haushaltsjahr 2016.
TOP 6:
Fortschreibung Kindertagesstätten-Entwicklungsplan der Gemeinde Hünfelden
| hier: | |
| 1. | Angebot von neuen / geänderten Betreuungsmodulen in den Kitas |
| 2. | Aufnahmekriterien für die Vergabe der Betreuungsplätze |
| 3. | Anpassung der Kostenbeiträge für Kitas und Schulbetreuung |
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Angebot von neuen / geänderten Betreuungsmodulen in den Kitas
| 1.1. | Es werden keine neuen bzw. geänderten Betreuungsmodule in den Kindertageseinrichtungen angeboten. |
|
| Aktuell ist keine Erweiterung der Betreuungszeiten realisierbar. Ziel ist es, die bestehenden Betreuungszeiten aufrecht zu erhalten. |
| 1.2. | Die bisherige Kita in Nauheim (Altbau Oranienstrasse) soll zukünftig als Kindertageseinrichtung erhalten bleiben, damit möglichst kurzfristig zusätzliche Betreuungsplätze angeboten werden können. |
|
| Die weitere Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung ist voraussichtlich kurzfristig möglich und ist vorrangig vor der Konzepterstellung für die Grundsatzentscheidung zur Natur-Kita zu realisieren. |
|
| Die Verwaltung wird mit der Prüfung des erforderlichen Antragsverfahren für die Rahmenbetriebserlaubnis (Neubeantragung oder Beibehaltung der BE) beauftragt. |
|
| Für eine weitergehende Beschlussfassung ist zu klären, ob der Betrieb im Rahmen einer Angliederung an eine bestehende Einrichtung möglich ist, alternativ ob es eine eigenständige Einrichtung geben sollte, deren Trägerschaft die Kommune oder aber auch ein freier Träger übernehmen könnte. |
|
| Der Gemeindevertretung ist hierzu eine Beschlussvorlage für die Grundsatzentscheidung vorzulegen. |
2. Aufnahmekriterien für die Vergabe der Betreuungsplätze
Eine weitere Differenzierung der Aufnahmeregelung wird nicht in der Satzung aufgenommen. Es besteht jederzeit die Möglichkeit einer Einzelfallentscheidung durch den Gemeindevorstand.
Bei Bedarf legt der Gemeindevorstand durch Beschluss weiterreichende Aufnahmekriterien fest.
Im Hinblick auf möglichst gleiche Regelung für die Vergabe der Betreuungsplätze in allen Kindertageseinrichtungen in Hünfelden soll hierzu eine Abstimmung mit den Ev. Kindertagesstätten bzw. deren Träger erfolgen.
Der Arbeitskreis Kindertagesstätten ist über eine solche Festlegung zu informieren.
3. Anpassung der Kostenbeiträge
| 3.1. | Folgende Kostenbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen werden zum 01.08.2024 erhöht: |
|
| a) monatlicher Kostenbeitrag für die Betreuung von Kindern in Kindergartengruppen oder altersübergreifenden Gruppen |
|
| von bisher 4,40 € pro Wochenstunde |
|
| auf 4,50 € pro Wochenstunde |
|
| b) monatlicher Kostenbeitrag |
|
| für die Betreuung von Kindern in Krippengruppen |
|
| von bisher 8,00 € pro Wochenstunde |
|
| auf 8,20 € pro Wochenstunde |
| 3.2. | Folgende Kostenbeiträge für die Betreuungsangebote an der Freiherr-vom-Stein-Schule werden zum 01.09.2024 erhöht: |
|
| a) monatlicher Kostenbeitrag für Betreuende Grundschule |
|
| von bisher 58,00 € |
|
| auf 60,00 € |
|
| b) monatlicher Kostenbeitrag für die ergänzende Nachmittagsbetreuung |
|
| für einen Tag pro Woche von bisher 41,00 € auf 42,00 € |
|
| für zwei Tage pro Woche von bisher 71,00 € auf 73,00 € |
|
| für drei Tage pro Woche von bisher 96,00 € auf 99,00 € |
|
| für vier Tage pro Woche von bisher 111,00 € auf 115,00 € |
|
| Die monatlichen Pauschalen für die Mittagsversorgung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung sowie für die Betreuung an der Freiherr-vom-Stein-Schule vor Unterrichtsbeginn werden nicht erhöht. |
| 3.3. | Vorschulkinder, die nur am Vormittag angemeldet sind, können zu Angeboten der Vorschularbeit am Nachmittag ohne zusätzlichen Kostenbeitrag in die Einrichtung kommen. |
| 3.4. | Mit dem Hess. Städte- und Gemeindebund ist zu klären, ob eine Staffelung des Kostenbeitrags nach Alter der Kinder für die Krippenbetreuung zulässig ist. |
TOP 7:
Flüchtlingsangelegenheiten
Grundsatzentscheidung zu Unterbringungsmöglichkeiten
hier:
1. Grundstücksauswahl in der Gemeinde Hünfelden
2. Möglichkeiten der Betreibung einer Flüchtlingsunterkunft
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Vorbehaltlich der Prüfung durch den Landkreis wird folgendes Grundstück |
|
| - Kirberg, Grundstück im Mischgebiet, ca. 3.000 m² |
|
| für eine Bebauung bzw. die Errichtung einer Containeranlage (max. 64 Personen Belegung) zur Aufnahme von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt. |
| 2. | Die Betreibung der Flüchtlingsunterkunft erfolgt gemäß |
|
| Ausführungsvariante 1: |
|
| Der Landkreis Limburg-Weilburg bietet jeder Kommune die Möglichkeit, an einem geeigneten Standort eine Flüchtlingsunterkunft zu errichten und zu betreiben. |
|
| Hierzu ist das Grundstück inklusive der Anschlussleitungen dem Landkreis für diesen Zweck 15 Jahre vorzuhalten. |
TOP 8:
Interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Brechen, Hünfelden und Selters (Taunus)
Koordinationsstelle Migration und soziale Teilhabe
hier:
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Die Gemeindevertretung Hünfelden beschließt, den Gemeindevorstand zu beauftragen, die Koordinationsstelle Migration und sozialen Teilhabe im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen den Kommunen Brechen, Hünfelden und Selters (Taunus) umzusetzen.
Zielsetzung soll sein, alle Angelegenheiten der beteiligten Kommunen im Zusammenhang mit Unterbringung und Betreuung im Bereich der Migration und sozialen Teilhabe zu koordinieren und zu professionalisieren.
Durch die gemeinsame Einrichtung einer Koordinationsstelle sollen
| - | behördliche und institutionelle Abläufe verbessert, |
| - | die Vermittlung von sozialem Wohnraum intensiviert, |
| - | ehrenamtlich Tätige begleitet, unterstützt und fachlich beraten und |
| - | Maßnahmen zur Integration in die jeweiligen Gemeinden eingeleitet werden. |
Alle hierzu erforderlichen Maßnahmen sind durch den Gemeindevorstand umzusetzen. Mit dem nächsten Haushalt bzw. Nachtragshaushalt wird eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe EG 9b TVöD bzw. S 11b TVöD im Stellenplan bereitgestellt.
Die Vollzeitstelle soll von den genannten Kommunen gemeinsam finanziert werden, die Aufgaben im Bereich Migration und sozialen Teilhabe zeitnah umgesetzt werden. Zur Reduzierung der Personalkosten für die einzelnen Kommunen sollen Fördermittel im Rahmen der Drittstellenförderung beim Landkreis Limburg-Weilburg beantragt werden.
Die interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Brechen, Hünfelden und Selters (Taunus) im Bereich der Migration und sozialen Teilhabe ist zunächst befristet auf drei Jahre. Die Laufzeit verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls die Vereinbarung nicht spätestens zwölf Monate vor Ablauf gekündigt wird.
TOP 9:
Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden
Geplanter Neubau des Feuerwehrhauses Kirberg im Bereich der Ausgleichsfläche zum B-Plan "P+R-Anlage/Pendlerparkplatz" südlich des Gewerbegebietes an der B417
hier:
Abwägungs- und Offenlegungsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB
Bebauungsplan „Feuerwehr und Rettungswache“ und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünfelden für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg
Die Gemeindevertretung beschließt:
Bebauungsplan „Feuerwehr und Rettungswache“
| 1. | Beschluss über die während der frühzeitigen Auslegung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen: |
|
| „Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung den als Anlage beigefügten Beschlussvorlagen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im Verfahren nach §§ 3(1) und4 (1) BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg, abgegeben worden sind, zu.“ |
| 2. | Beschluss zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes: |
|
| „Die Gemeindevertretung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr und Rettungswache“ und der Begründung zu. Der Entwurf ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“ |
Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünfelden für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“
| 1. | Beschluss über die während der frühzeitigen Auslegung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen: |
|
| „Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung den als Anlage beigefügten Beschlussvorlagen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im Verfahren nach §4 (1) BauGB zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg, abgegeben worden sind, zu.“ |
| 2. | Beschluss zur Offenlegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung: |
|
| „Die Gemeindevertretung stimmt dem vorgelegten Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“ und der Begründung zu. Der Entwurf ist mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“ |
TOP 10:
Windpark Hünfeldener Wald II
| hier: | |
| 1. 2. | Bauabschnitt - Weiteres Vorgehen |
| 2. | Aufstellungsbeschluss für die 28. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 BauGB (Baugesetzbuch) |
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung zurückgenommen.
TOP 11:
Satzungen
hier:
Neufassung der Stellplatzsatzung
Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf der Stellplatzsatzung.
(§ 3) Es ist anzupassen, dass auf Privatflächen von Wohngebäuden das Mindestmaß eines Stellplatzes von 5,00 m x 2,50 m und auf allen weiteren sonstigen Grundstücken, z. B. auf öffentlichen Plätzen der Stellplatz ein Maß von mindestens 5,50 m x 2,75 m haben soll.
(§ 4 – Anlage 2 Punkt 1.1.) Die Zahl der herzustellenden Stellplätze bei Wohngebäuden (Einfamilienhäusern) soll bei zwei Stellplätzen bleiben, da sich ansonsten insbesondere in Bezug auf IKEK z. B. bei Umbauten von Nebengebäuden, Konflikte ergeben werden.
(§ 4 – Anlage 2 Punkt 1.8., 7.2.) Die Anzahl der Stellplätze bei Pflegeheimen und Ärzten soll analog dem Vorschlag der Anpassung bei Kindergärten gefolgt werden.
(§ 4 – Anlage 2 Punkt 2.2) Für alle unter 2.2. dargestellten Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen (u. a. auch Arztpraxen) ist mindestens ein Stellplatz in den maßen eines Schwerbehindertenparkplatzes auszuweisen.
Allgemeiner Hinweis:
Zu den getroffenen Entscheidungen gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.