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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 22/2024
Amtliche Mitteilungen
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42. Änderung des Flächennutzungsplan für den Bereich Feuerwehr und Rettungswache im OT Kirberg

„Die Gemeindevertretung betreibt zurzeit das Verfahren zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg.

Der Geltungsbereich dieser Änderung befindet sich am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Kirberg, westlich der Bundesstraße 417 und der Limburger Straße sowie südlich der Straße Hünfelder Höhe. Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Kirberg, Flur 7, zahlreiche Flurstücke mit einer Größe von 13.812 m². Betroffene Flurstücke sind: 10/1 teilweise, 11 teilweise, 12 teilweise, 13, 14, 15, 9/4 teilweise, 23/2, 23/3 teilweise.

Der Entwurf zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung liegt gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, Fachbereich III Bauen und Wohnen, 1. OG, Zimmer 1.11öffentlich aus und kann während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12 Uhr und mittwochs von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Die Planunterlagen werden zusätzlich auf der Homepage eingestellt https://huenfelden.de/rathausverwaltung/fachbereich-iii-bauen-und-wohnen/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua-html eingesehen werden.

Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

1)

Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) zum parallel aufgestellten Bebauungsplan;

2)

Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander - gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung;

a. Pflanzen

Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die betroffene Biotoptypen Ackerflächen, neu angelegtes Grünland und junge Heckenpflanzungen sind.

b. Tiere und biologische Vielfalt

Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine geringe Bedeutung ein.

c. Boden und Wasser

Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Plangebiet für das Schutzgut Boden aufgrund seines hohen und sehr hohen Ertragspotenzials überwiegend eine sehr hohe und hohe Bedeutung zukommt. Für das Schutzgut Wasser sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten, da sich keine Oberflächengewässer im Plangebiet befinden.

d. Klima und Luft

Beschreibung, dass die mit der Überplanung in Verbindung stehenden Verluste im Hinblick auf die lokal- und regionalklimatischen Zusammenhänge von untergeordneter Bedeutung sind.

e. Landschaftsbild

Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass das Schutzgut Landschaftsbild stark vorbelastet ist.

f. Schutzgut Mensch

Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf.

g. Kultur- und Sachgüter

Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von mittlerer Bedeutung sind.

h. Fläche

Die Fläche des Plangebietes ist bisher nicht entwickelt, sodass der überbaubare Teil eine Neubeanspruchung von Fläche für Bebauung und Verkehrswege darstellt.

3)

naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;

4)

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:

a. Hinweis, dass aus landwirtschaftlich-fachlicher Sicht die Wahl des Standortes negativ zu bewerten ist.

b. Anregung, dass auf mögliche Kompensationsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Produktionsflächen verzichtet werden sollte.

c. Anregung, dass die erhöhte Begründungspflicht bei der Umwandlung landwirtschaft-lich genutzter Flächen (§ 1a Abs. 2 Satz 2 BauGB „Umwidmungssperrklausel“) und die erhöhten Anforderungen an den ebenfalls in § 1a Abs. 2 Satz 1 BauGB genannten „schonenden Umgang mit Grund und Boden“ („Bodenschutzklausel“) berücksichtigt werden müssen.

d. Anregung, dass eine detaillierte Standortalternativenprüfung ergänzt wird.

e. Anregung, dass ein Eingriff auf der geplanten Fläche im Bereich der Böden mit sehr hohen Funktionserfüllungsgrad aus bodenschutzfachlicher Sicht nicht vertretbar ist.

f. Hinweis, dass die Notwendigkeit zur Kompensation von Bodeneingriffen gilt.

g. Die Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Gemeindevertretung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Gemeinde Hünfelden personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

Die Gemeinde Hünfelden hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.“

Hünfelden, den 23.04.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hünfelden
Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin