Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in Ihrer Sitzung am 02.04.2025 aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und den § 5 und § 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Bebauungsplan „Hinterm Kirchhof“ mit paralleler 39. Flächennutzungsplanänderung als Satzung beschlossen und der Begründung zugestimmt.
Zugleich wurden örtliche Bauvorschriften nach § 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen sind (§ 91 HBO; § 9 Abs. 4 BauGB).
Der Bebauungsplan wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Hinterm Kirchhof“ in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Der am 02.04.2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan nebst Begründung, Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung und Zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 10 a BauGB), wird ab sofort während der nachfolgenden allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, 1. OG Raum 1.11, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan auf der Internetseite der Gemeinde Hünfelden (www.huenfelden.de) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) zugänglich gemacht.
Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Hinterm Kirchhof“ im Ortsteil Heringen wurde im Parallelverfahren durchgeführt.
Die Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung wurde mit Schreiben vom 24.07.2025 durch das Regierungspräsidium Gießen erteilt.
Die Flächennutzungsplanänderung wurde am 30.10.2025 bekannt gemacht.
Die Gemeinde kann wie folgt kontaktiert werden:
Hr. Schmidt, Telefon: 06438/838-301,
E-Mail: alexander.schmidt@huenfelden.de
Homepage: www.huenfelden.de
Bzw.: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag bis Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| zusätzlich Mittwoch | von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
| Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass: | |
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges |
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wurden. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
| Es wird ferner gem. § 44 Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass: | |
| - | gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB: |
| Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 bezeichneten Vermögensanteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. |
| - | gemäß § 44 Abs. 4 BauGB: |
| Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. |
| 1. | Plangebietsabgrenzung Bebauungsplan, (ohne Maßstab). |
| 2. | Ausschnitt aus der Topographischen Karte (ohne Maßstab) zum Überblick der Lage des Planbereiches |
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.