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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 24/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie gerne daran erinnern, dass am 01.07.2024 die Hundesteuer zur Zahlung fällig wird. Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.

Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.

Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum 15.07.2024 eingezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für 2024 nur erstellt worden sind, wenn sich Veränderungen, wie z.B. An- oder Abmeldung eines Hundes, ergeben haben. Für Steuerschuldner, die 2024 keinen Hundesteuerbescheid erhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Bescheid.

Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60,00 EUR, für den zweiten Hund 100,00 EUR, für jeden dritten und weiteren Hund 130,00 EUR und für gefährliche Hunde 610,00 EUR.

Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Selin Schneider (Tel: 06438/838-203) zur Verfügung.

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin