RICHTLINIEN FÜR REDAKTIONELLE VERÖFFENTLICHUNGEN VON VEREINEN, KIRCHEN, VERBÄNDEN
IM MITTEILUNGSBLATT FÜR DIE GEMEINDE HÜNFELDEN
Die von der LINUS WITTICH Medien KG herausgegebene Zeitung für die Gemeinde Hünfelden dient in erster Linie der Vermittlung amtlicher Bekanntmachungen und von Nachrichten und Informationen aus der Gemeinde Hünfelden. Darüber hinaus werden Veröffentlichungen von Kirchengemeinden, Vereinen und Verbänden kostenfrei im Rahmen der zugelassenen Textlänge abgedruckt. Kirchen, Vereine und Verbände müssen in der Gemeinde ansässig sein. Verantwortlich für die redaktionelle Gestaltung ist der Verlag.
Für die Veröffentlichung dieser Nachrichten gelten die folgenden Regelungen, wobei grundsätzlich kein Anrecht auf einen Abdruck besteht.
Der Charakter der Bürgerzeitung als sachliche und auf kommunale Ebene abgestellte Informationsquelle muss neutral und parteipolitisch unabhängig bleiben.
TEXTLÄNGE - Als Maß zugrunde gelegt wird für die übliche Länge aller Artikel ein maximaler Umfang von 2.000 Zeichen und max. 4 Bildern (Schrift Arial Größe 12).
ANLIEFERUNG DER TEXTE - Die Texte müssen grundsätzlich in digitaler Form über die Gemeinde Hünfelden – mtb@huenfelden@huenfelden.de – eingereicht werden.
STIL - Die Berichte sind sachlich und informativ zu halten. Der Verlag behält sich vor, Berichte wegen ihres Inhaltes, Stils oder ihrer Schreibart nur auszugsweise abzudrucken oder - ohne Benachrichtigung des Einsenders - nicht zu veröffentlichen.
FIRMENNENNUNGEN, ORIGINALUNTERSCHRIFTEN, LOGOS - Firmennennungen egal welcher Art sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und dürfen nur als Nennung des Firmennamens sowie des Ortes erfolgen. Originalunterschriften unter Vereins- und Verbandsmitteilungen werden nicht abgedruckt. Werbung für Firmen muss unterbleiben. Im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung darf keine Firmenwerbung erfolgen.
NACHRUFE UND DANKSAGUNGEN - sind nur als kostenpflichtige Anzeigen möglich. Nachrufe für Verstorbene (auch wenn es sich um Vereinsmitglieder handelt), Glückwünsche an Mitglieder oder Mitbürger (z. B. Weihnachten, Neujahr, Geburtstag etc.) können nur als kostenpflichtige Anzeigen berücksichtigt werden.
WIEDERHOLUNGEN UND FORTSETZUNGEN – Eine Wiederholung von Einladungen, Berichten oder Mitteilungen ist nicht möglich. Lediglich kurze Folgehinweise in Textform sind gestattet.
FOTOS UND GRAFIKEN - Zu den Berichten können max. 4 Foto veröffentlicht werden. Plakate werden im Innenteil nicht veröffentlicht. Clip-Art Grafiken und Phantasieformen wie Sterne, Kreise oder ausgeschnittene Bildteile werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.
URHEBERRECHT UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE - Durch den Akt der Weitergabe von Fotos und Grafiken an den Verlag bestätigt der Einsender, dass er die Urheberrechte bzw. die Veröffentlichungsrechte der entsprechenden Abbildungen besitzt und das „Recht am eigenen Bild“ der abgebildeten Personen gewahrt bleibt und der Abdruck möglich ist.
KIRCHLICHE NACHRICHTEN - Es werden die Termine der Kirchen und zugelassenen Konfessionen veröffentlicht, insofern diese den bereits o. g. Bedingungen entsprechen Predigten, Hirtenbriefe sowie Gedanken und Stellungnahmen zu kirchlichen und weltlichen Themen bleiben unberücksichtigt.
ABDRUCK ALS BEZAHLTE ANZEIGE - Anmeldeformulare, Reiseausschreibungen, Nachrufe, Danksagungen an Firmen oder Personen, Werbung für Musikgruppen, Kapellen oder Personen, Glückwünsche an Vereinsmitglieder oder Mitbürger etc. können nur in Form bezahlter Anzeigen veröffentlicht werden. Das Presse- und Wettbewerbsrecht sind zu beachten.
POLITISCHE INHALTE / NACHRICHTEN POLITISCHER PARTEIEN UND BÜRGERINITIATIVEN – Veröffentlichungen von politischen Parteien und Wählergruppen sowie deren Untergruppierungen, Bürgerinitiativen und auch solcher Vereinigungen, die um Stimmen werben, bleiben generell unberücksichtigt. Ebenso (partei)politische Inhalte sowie Stellungnahmen zu allen politischen Tagesfragen und Kommentare in allen eingereichten Artikel. Derartige Artikel bzw. Passagen werden ohne Benachrichtigung an den Einsender gestrichen.
LESERBRIEFE - Es werden grundsätzlich keine Leserbriefe sowie Texte von Privatpersonen abgedruckt.