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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus
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Fälligkeit der Hundesteuer

Fälligkeit der Hundesteuer

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 01.07.2025 wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig.

Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der angeforderten Beträge. Bei allen Zahlungen auf unsere Bankkonten vermerken Sie bitte Ihr vollständiges Kassenzeichen.

Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Zahlung richtig verbucht werden kann und Sie nicht unberechtigt eine Mahnung erhalten.

Bei Zahlungspflichtigen, die unserer Gemeindekasse einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, werden die fälligen Beträge zum 15.07.2025 eingezogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Bescheide für 2025 nur erstellt worden sind, wenn sich Veränderungen,wie z.B. An- oder Abmeldung eines Hundes, ergebenhaben. Für Steuerschuldner, die 2025 keinen Hundesteuerbescheiderhalten haben, gilt weiterhin der zuletzt erstellte Bescheid.

Die Steuer beträgt jährlich für den ersten Hund 60,00 EUR, für den zweiten Hund 100,00 EUR, für jeden dritten und weiteren Hund 130,00 EUR und für gefährliche Hunde 610,00 EUR.

Für Fragen steht Ihnen gerne Frau Selin Schneider (Tel: 06438/838-203) zur Verfügung.

Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin