Die Gemeindevertretung Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 08.07.2021 den Bebauungsplan „Hinter Hahn“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich zugehöriger Begründung und Umweltbericht, im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Le Thillay-Platz in Kirberg, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Der in Kraft getretene Bebauungsplan wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet eingestellt (https://huenfelden.de/rathausverwaltung/fachbereich-iii-bauen-und-wohnen/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html) und ist über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Übersichtskarte: Lage des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Hinter Hahn“ im Ortsteil Nauheim