Die Gemeindevertretung Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 08.07.2021 die Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Hinter Hahn“ festgestellt.
Das Regierungspräsidium Gießen teilt mit Verfügung vom 20.12.2022 mit, dass die Flächennutzungsplanänderung und das Planaufstellungsverfahren geprüft wurden und dass die Flächennutzungsplanänderung aufgrund des § 6 BauGB genehmigt wird.
Die Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Flächennutzungsplanänderung wirksam.
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich zugehöriger Begründung im Bauamt der Gemeindeverwaltung, Le Thillay-Platz in Kirberg, während der allgemeinen Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die wirksame Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auch in das Internet eingestellt (https://huenfelden.de/rathausverwaltung/fachbereich-iii-bauen-und-wohnen/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html) und ist über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden ist (§ 215 Abs. 1 BauGB).