Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 28/2025
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde Hünfelden an der Freiherr-vom-Stein-Schule

Aufgrund des § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 10. Juli 2024 (GVBl. Nr. 31), der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24), der §§ 1 bis 6, 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. Nr. 24) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden in ihrer Sitzung am 25. Juni 2025 folgende

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde Hünfelden an der Freiherr-vom-Stein-Schule vom 14. Juli 2023, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 05. Juli 2024

beschlossen:

§ 1

Der § 7 Kostenbeiträge - Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:

Für die Benutzung der Betreuungseinrichtung werden monatlich folgende Kostenbeiträge

erhoben.

(1) Betreuende Grundschule

Der Kostenbeitrag für die Nutzung der Einrichtung der Betreuenden Grundschule beträgt monatlich, auch für die Ferienzeit

für das erste Kind einer Familie

62,00 €

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Einrichtung, beträgt der Kostenbeitrag monatlich - auch für die Ferienzeit -

für das zweite Kind

31,00 €

Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie werden keine Kostenbeiträge erhoben.

(2) Ergänzende Nachmittagsbetreuung

Der Kostenbeitrag für die Nutzung der ergänzenden Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich, auch für die Ferienzeit, bei

einem Tag

pro Woche

43,00 €

zwei Tagen

pro Woche

75,00 €

drei Tagen

pro Woche

102,00 €

vier Tagen

pro Woche

119,00 €

§ 2

Die Satzung tritt zum 01. September 2025 in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hünfelden, den 26. Juni 2025
(Siegel)
(Silvia Scheu-Menzer)
Bürgermeisterin