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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 29/2024
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Mitteilungen

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 13.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  25.946.039 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  25.840.407 EUR

mit einem Saldo von  —  105.632 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  74.000 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.000 EUR

mit einem Saldo von  —  73.000 EUR

mit einem Überschuss von  —  178.632 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  1.617.645 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  3.527.711 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  10.410.970 EUR

mit einem Saldo von  —  -6.883.259 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  6.816.971 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  1.551.357 EUR

mit einem Saldo von  —  5.265.614 EUR

ausgeglichen mit  —  0 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 6.816.971 EUR festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)

für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  400 v.H.

b)

für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  — 420 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Die Hebesätze für die Gemeindesteuern sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.

Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung entkoppelt. Die Steuersätze behalten bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung ihre Gültigkeit. Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann eine deklaratorische Bedeutung, auch wenn noch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wurde.

§ 6

Es gilt das von der Gemeindevertretung am 13.12.2024 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO entscheidet:

bis

15.000 EUR

die Bürgermeisterin bzw. ihr Vertreter

bis

50.000 EUR

der Gemeindevorstand

über

50.000 EUR

die Gemeindevertretung

§ 9

Alle Aufwendungen eines Budgets sind unter der Beachtung des § 20 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden vom Grundsatz der Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets ausgenommen. Gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO werden alle Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund des sachlichen Zusammenhangs für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

Hünfelden, den 13.02.2024
(Siegel)
Der Gemeindevorstand
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

I. TENOR

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Hünfelden für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt erteilt:

1. Das in § 6 der Haushalts wird gemäß § 97a Nr. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 92a Abs. 3 HGO genehmigt.

2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von max.

6.816.971,00 €

(in Worten: sechs Millionen achthundertsechzehntausendneunhunderteinundsiebzig Euro)

wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.

Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von max.

2.000.000,00 €

(in Worten: zwei Millionen Euro)

wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO genehmigt

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.06.2024 bis 31.06.2024 im Rathaus, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden, Finanzabteilung (EG), Zimmer E.07, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags und dienstags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

mittwochs

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr

donnerstags und freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Hünfelden, den 15.07.2024 (Siegel)
Der Gemeindevorstand
Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin