Aufgrund des § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607), der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), der §§ 1 bis 6, 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden in ihrer Sitzung am 13. Juli 2023 folgende
Erste Satzung zur Änderung der Satzung zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde Hünfelden an der Freiherr-vom-Stein-Schule vom 14. Juli 2023
beschlossen:
Der § 7 Kostenbeiträge - Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:
Für die Benutzung der Betreuungseinrichtung werden monatlich folgende Kostenbeiträge erhoben.
(1) Betreuende Grundschule
Der Kostenbeitrag für die Nutzung der Einrichtung der Betreuenden Grundschule beträgt monatlich, auch für die Ferienzeit
für das erste Kind einer Familie — 60,00 €
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Einrichtung, beträgt der Kostenbeitrag monatlich - auch für die Ferienzeit -
für das zweite Kind — 30,00 €
Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie werden keine Kostenbeiträge erhoben.
(2) Ergänzende Nachmittagsbetreuung
Der Kostenbeitrag für die Nutzung der ergänzenden Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich, auch für die Ferienzeit, bei
| einem Tag | pro Woche | 42,00 € |
| zwei Tagen | pro Woche | 73,00 € |
| drei Tagen | pro Woche | 99,00 € |
| vier Tagen | pro Woche | 115,00 € |
Die Satzung tritt zum 01. September 2024 in Kraft.
Ausfertigung: