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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 29/2024
Amtliche Mitteilungen
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Erste Satzung zur Änderung der Satzung zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde Hünfelden an der Freiherr-vom-Stein-Schule

Aufgrund des § 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert am 21. Juli 2023 (GVBl. S. 607), der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert am 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90,93), der §§ 1 bis 6, 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden in ihrer Sitzung am 13. Juli 2023 folgende

Erste Satzung zur Änderung der Satzung zu den Betreuungsangeboten der Gemeinde Hünfelden an der Freiherr-vom-Stein-Schule vom 14. Juli 2023

beschlossen:

§ 1

Der § 7 Kostenbeiträge - Absätze 1 und 2 erhält folgende Fassung:

Für die Benutzung der Betreuungseinrichtung werden monatlich folgende Kostenbeiträge erhoben.

(1) Betreuende Grundschule

Der Kostenbeitrag für die Nutzung der Einrichtung der Betreuenden Grundschule beträgt monatlich, auch für die Ferienzeit

für das erste Kind einer Familie  —  60,00 €

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Einrichtung, beträgt der Kostenbeitrag monatlich - auch für die Ferienzeit -

für das zweite Kind  —  30,00 €

Für das dritte und jedes weitere Kind einer Familie werden keine Kostenbeiträge erhoben.

(2) Ergänzende Nachmittagsbetreuung

Der Kostenbeitrag für die Nutzung der ergänzenden Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich, auch für die Ferienzeit, bei

einem Tag

pro Woche

42,00 €

zwei Tagen

pro Woche

73,00 €

drei Tagen

pro Woche

99,00 €

vier Tagen

pro Woche

115,00 €

§ 2

Die Satzung tritt zum 01. September 2024 in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hünfelden, den 05. Juli 2024
(Silvia Scheu-Menzer) (Siegel)
Bürgermeisterin