Umlegungsgebiet „ Kreisverkehrsplatz B 417 Kirberg “
hier: Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes
Der Umlegungsplan der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Kirberg „Kreisverkehrsplatz B 417 Kirberg“, ist am 30.09.2024 unanfechtbar geworden.
Mit dem Tage dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen ersetzt.
Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit und der Erteilung der Übernahmeerklärung des Amtsgerichtes (Grundbuchamt) fällig.
Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.