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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Vereinfachte Umlegung in der Gemeinde Hünfelden

Gemarkung Kirberg

Umlegungsgebiet „ Kreisverkehrsplatz B 417 Kirberg “

hier: Unanfechtbarkeit des Umlegungsplanes

Der Umlegungsplan der vereinfachten Umlegung in der Gemarkung Kirberg „Kreisverkehrsplatz B 417 Kirberg“, ist am 30.09.2024 unanfechtbar geworden.

Mit dem Tage dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen ersetzt.

Die im Umlegungsplan festgesetzten Geldleistungen werden mit dem Eintritt der Unanfechtbarkeit und der Erteilung der Übernahmeerklärung des Amtsgerichtes (Grundbuchamt) fällig.

Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Hünfelden, den 07.01.2025
gez.
Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin