Sehr geehrte Wählerinnen und Wähler,
wir möchten darauf hinweisen, dass Wahlberechtigte, die bei der vorgezogenen Wahl zum Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dieser Woche verschickt, Briefwahl kann schon jetzt beantragt werden. Auf Grund der verkürzten Fristen können die Stimmzettel jedoch erst gedruckt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben. Mit der Auslieferung an die Gemeindebehörden wird Anfang Februar 2025 gerechnet, erst dann ist die Ausgabe und Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde möglich.
Voraussichtlich bleiben lediglich rund zwei Wochen Zeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Die Wahlunterlagen sind daher schneller bei der Gemeinde zu beantragen, auszufüllen und zurücksenden. Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst die Verantwortung. Verspätet eingehende Wahlbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden.
Die Wahlunterlagen können jedoch ab Anfang Februar auch direkt im Rathaus (Bürgerbüro) abgeholt, dort ausgefüllt und wieder abgegeben werden, so spart man sich die Postlaufzeit.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass in diesem Jahr die Briefwahl in Hünfelden nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt wird (repräsentative Wahlstatistik); das Wahlgeheimnis wird auch hier unbedingt gewahrt.
Auf die Fristen und den Lieferzeitpunkt der Wahlunterlagen haben wir keinen Einfluss und bitten hier um Ihr Verständnis.
Selbstverständlich ist die Stimmabgabe am Wahlsonntag auch im Wahllokal möglich.
Wenn Sie Fragen zum Ablauf der Wahlscheinbeantragung haben, wenden Sie sich bitte telef. an unser Bürgerbüro unter der Tel.: (06438) 838-601.