Da die Witterung mit Eis und Schnee bei uns nicht alltäglich ist, hier einige grundlegende Informationen zum Winterdienst in Hünfelden.
Die Straßen in Hünfelden sind nach ihrer Bedeutung und Gefährdung in Räum- und Streuabschnitte eingeteilt. Zunächst werden durch die Mitarbeiter des Bauhofs alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage geräumt, die gefährliche Abschnitte, steile Anstiege oder hohes Verkehrsaufkommen aufweisen. Priorität haben hierbei insbesondere Straßenbereiche, auf denen der öffentliche Nahverkehr und Schulbusse verkehren, sowie notwendige Fußgängerwege. Auch die Zufahrten der Feuerwehren werden geräumt, um im Einsatzfall gefahrlos ein- und auszufahren. Weitere Zugänge zu den öffentlichen Einrichtungen (z.B. Kindertagesstätten) sind in der Prioritätenliste ebenfalls berücksichtigt. Aufgrund personeller und technischer Kapazitäten können nicht alle Straßen gleichzeitig geräumt werden.
Die eingesetzten Räumfahrzeuge der Gemeinde können in den Straßen nur eingesetzt werden, wenn ausreichend freie Fahrbahn bleibt. Parkende Fahrzeuge sollten daher so abgestellt werden, dass der Winterdienst ungehindert arbeiten kann. Idealerweise wird nach den Regeln der Straßenverkehrsordnung geparkt, d.h. vor und hinter scharfen Kurven ist ein Abstand von mind. 5 Metern einzuhalten. Nicht nur im Winter sollte eine Restfahrbahnbreite von mindestens 3 Meter eingehalten werden. Rettungsdiensten und Abfallentsorgern wird die Durchfahrt das ganze Jahr über erleichtert. Im besten Falle parken Sie ohnehin auf dem eigenen Grundstück, ganz unabhängig von der Jahreszeit!
Klassifizierte Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) werden ausschließlich durch die jeweiligen Straßenbaulastträger geräumt, nicht durch die Gemeinde. Gemeindestraßen, insbesondere in Wohngebieten mit Anliegerverkehr, werden nur nach Auslastung und Kapazität des Bauhofs geräumt. Eine vollumfängliche Räumung aller Straßen ist nicht möglich. Aufgrund von aktuellen Lieferengpässen in der Materialbeschaffung kann es hier zu massiven Einschränkungen kommen. Hier werden alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis gebeten.
Beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz auch Ihre eigene Räum- und Streupflicht. Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz sollte nur maßvoll zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Selbst bei vorhandener Haftpflichtversicherung gilt: Der Versicherungsschutz ist in der Regel nur gegeben, wenn Sie nachweisen entsprechend geräumt und gestreut zu haben. Daher trägt auch jeder selbst zur Sicherheit und der gefahrlosen Benutzung von Straßen und Wegen bei.