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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 30/2022
Aus dem Rathaus
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Sitzung der Gemeindevertretung am 14.07.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Entscheidungen informieren.

Tagesordnungspunkt 1: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

Tagesordnungspunkt 2: Beschlussfassung über die Tagesordnung

Zu der Tagesordnung gab es keine Änderungen.

Tagesordnungspunkt 3: Niederschrift der letzten Sitzung

Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.

Tagesordnungspunkt 4: Neuwahl einer Schriftführerin bzw. eines Schriftführers

Andreas Schoth wurde ab der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung als Nachfolger von Markus Friedrich zum Schriftführer gewählt.

Tagesordnungspunkt 5: Ortsgericht Hünfelden I (Dauborn, Neesbach)

hier:

Vorschlag eines Ortsgerichtsschöffen/einer Ortsgerichtsschöffin

Die Gemeindevertretung hat beschlossen, dem Amtsgericht Frau Andrea Hospach aus Dauborn zur Ernennung zur Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgericht Hünfelden I (Dauborn, Neesbach) vorzuschlagen.

Tagesordnungspunkt 6: Tageseinrichtungen für Kinder

hier:

Erste Änderung zum Kindertagesstättenbetriebsvertrag für die Ev. Kindertagesstätte Dauborn

Die Gemeindevertretung hat dem Abschluss eines Änderungsvertrages zum Kindertagesstätten-Betriebsvertrag für die Ev. Kindertagesstätte Dauborn genehmigt. Es geht dabei im Wesentlichen darum, dass die die Ev. Kindertagesstätte Dauborn ab 01.08.2022 maximal 125 Plätze für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt anbietet und dass die Gemeinde die Betriebskosten für die weitere 5. Gruppe übernimmt.

Tagesordnungspunkt 7: Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse

hier:

Neufassung in 2022

Die Gemeindevertretung hat eine Neufassung der Geschäftsordnung beschlossen, die mit dem Tag der Beschlussfassung in Kraft tritt. Mit dieser Neufassung erfolgen im Wesentlichen Anpassungen wegen letzten Änderungen in der Hessischen Gemeindeordnung sowie wegen Änderungen, die sich in der Praxis ergaben. Der Gemeindevorstand wurde zudem beauftragt, das nächste Mal in fünf Jahren (dann auch einmal in der Wahlzeit der Gemeindevertretung) eine Vorlage zur Neufassung der Geschäftsordnung vorzulegen; es sei denn, es ergibt sich aus rechtlichen Gründen oder aus der Praxis heraus schon vorher ein Anpassungsbedarf.

Tagesordnungspunkt 8: Windpark Hünfeldener Wald

hier:

Sachstand und weiteres Vorgehen; Erweiterung des Windparks sowie Aufnahme der NATURSTROM AG in die Projektierungsgesellschaft

Die Gemeindevertretung hat die Aufnahme der NATURSTROM AG in die Projektierungsgesellschaft genehmigt und den Gemeindevorstand ermächtigt, die Vertragsgestaltung/Änderungen mit den beiden Partnern konkret auszuhandeln. Weiter wurde der Projektierung von bis zu sieben weiteren Windkraftanlagen zugestimmt und dafür die Freigabe der Mittel aus den Rücklagen der Projektierungs GmbH zur Beauftragung der notwendigen naturschutzrechtlich relevanten Gutachten zu Flora/Fauna/Habitat erteilt.

Tagesordnungspunkt 9: Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden

Geplanter Neubau des Feuerwehrhauses Kirberg im Bereich der Ausgleichsflächen zum B-Plan "P+R-Anlage/ Pendlerparkplatz" südlich des Gewerbegebietes an der B417

hier:

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die erforderliche Umwandlung von Ausgleichsfläche in Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwehr innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen B-Plans "P+R-Anlage/ Pendlerparkplatz"

Die Gemeindevertretung hat die Aufstellung des Bebauungsplans „1. Änderung P+R-Anlage/ Pendlerparkplatz und Feuerwehr“ im Ortsteil Kirberg sowie die parallele Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich zur Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „Feuerwehr“ anstelle der bisher festgelegten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft beschlossen. Mit diesen Bauleitplanverfahren sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau des Feuerwehrhauses in Kirberg geschaffen werden. Weiter erfolgten noch Regelungen zur formellen Abwicklung der Verfahren.

Tagesordnungspunkt 10: Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden

hier:

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) für den Bereich “Flur 26, Flurstück 15“, nördlich Neustraße, im Ortsteil Nauheim

a) Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB)

b) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB

c) Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 9 Absatz 4 BauGB i.V.m. § 91 Hessische Bauordnung (HBO)

d) Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB

Die Gemeindevertretung hat den Beschlussempfehlungen zu den während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen zugestimmt. Unter Berücksichtigung dieser Abwägungsbeschlüsse wurde der Bebauungsplan "nördlich Neustraße, Fl. 26, Flur Stck. 15“, Ortsteil Nauheim, bestehend aus einzelnen Teilen als Satzung beschlossen. Weiter erfolgten noch Regelungen zur formellen Abwicklung des Verfahrens, auch zur Kompensation der durch die Planung entstehenden Eingriffe.

Tagesordnungspunkt 11: Erweiterung des Gewerbe-/ Sondergebietes "Hünfeldener Höhe" an der B 417 (3. und 4. BA) in Hünfelden-Kirberg

hier:

Verwendung und Preisanpassung von Ökopunkten aus dem Ökopunktekonto der Gemeinde

Die Gemeindevertretung hat eine Erhöhung des in den Grundstücks-Verkaufspreis einzurechnenden Geldwertes eines kommunal generierten Ökopunktes im laufenden Verfahren zum 3. Bauabschnitt des Gewerbegebietes an der B 417 von 0,51 EUR auf 0,90 EUR beschlossen, was auch für künftige Bauleitplan-Verfahren der Gemeinde oder den Verkauf von Ökopunkten an Dritte gelten soll, soweit von der Gemeindevertretung im jeweiligen Einzelfall keine andere Regelung beschlossen wird.

Tagesordnungspunkt 12: Erschließungsmaßnahme zur Errichtung eines weiteren Wohngebietes im Bereich Dauborner Höhe (Hünfelden II) durch die Fa. Dreger

Die Gemeindevertretung hat dem Vorhaben der Fa. Dreger zur Erschließung der verbleibenden Flächen innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „Dauborner Höhe“ im Bereich Erlenplatz und Ulmenplatz zum Bau von Reihenhäusern und Doppelhaushälften grundsätzlich zugestimmt. Festlegungen erfolgten zum Verkauf der dortigen im Bebauungsplan vorgesehenen Straßenparzellen von der Gemeinde an die Fa. Dreger, zur Übernahme der Kosten für noch notwendige Erschließungen durch die Fa. Dreger, zur Ausführung dieser Arbeiten sowie zu baurechtlich notwendigen Zustimmungen durch die Gemeinde.

Tagesordnungspunkt 13: Grundhafter Ausbau der "Wiesenstraße, 1. und 2. BA" in Hünfelden-Ohren

Produktbereiche 53 (Ver- und Entsorgung) und 54 (Verkehrsflächen und -anlagen; ÖPNV)

hier:

1. Vergabe der Bauleistungen

2. Bereitstellung der zusätzlich benötigten Haushaltsmittel im Haushalt 2023

Die Gemeindevertretung hat den Auftrag für die Straßen- und Tiefbauarbeiten des grundhaften Ausbaues der „Wiesenstraße, 1. und 2. BA“ in Hünfelden-Ohren an eine Baufirma vergeben. Für die Mehrkosten im Vergleich zu den Haushaltsansätzen der Jahre 2021 bis 2023 wurden für die Vergabe der Gesamtleistung im Haushalt 2023 zusätzlich Mittel bereitgestellt

Allgemeiner Hinweis:

Zu den getroffenen Entscheidungen gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.

Ihr Jürgen Lang
Vorsitzender der Gemeindevertretung