Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Beschlüsse und Wahlen informieren.
Tagesordnungspunkt 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Die Gemeindevertretung hat die Tagesordnung gemäß der Einladung vom 29.05.2026 ohne Änderungen beschlossen.
Tagesordnungspunkt 3:
Niederschrift der letzten Sitzung
Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.
Tagesordnungspunkt 4:
Ortsgericht Hünfelden IV (Mensfelden)
hier:
Wahl eines Ortsgerichtsvorstehers
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Herrn Thomas Kindler, wh. 65597 Hünfelden-Mensfelden, Hochstraße 24 zur erneuten Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Hünfelden IV (Mensfelden) vor.
Tagesordnungspunkt 5:
Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG)
hier:
Umsetzung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen
Die Gemeindevertretung beschließt, die förderfähigen Maßnahmen
für die erste und zweite Kontingentzuweisung des Landes im Rahmen des Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) anzumelden.
Zur Inanspruchnahme der Fördermittel wird der Vorstand ermächtigt, einen Zuwendungsvertrag mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) abzuschließen.
Tagesordnungspunkt 6:
Erschließung des Baugebietes "Diezer Weg" in Hünfelden-Mensfelden )
hier:
Festlegung des Grundstückspreises
Die Gemeindevertretung beschließt die Festsetzung des Grundstückspreises (Grundstücksbaulandpreis einschließlich Erschließung) für das Baugebiet „Diezer Weg“ im Ortsteil Hünfelden-Mensfelden auf der Grundlage der aktuellen Neufassung der Vergaberichtlinien auf 250,00 Euro / qm.
Tagesordnungspunkt 7:
Bebauungsplan "Hahlgarten" im OT Heringen
hier:
Bebauungsplan "Hahlgarten" und Änderung des Flächennutzungsplans im Planbereich des Bebauungsplanes "Hahlgarten"
Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hahlgarten“. Der vorläufige Geltungsbereich des Plangebietes ist aus der nachstehenden, unmaßstäblichen Karte ersichtlich, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hahlgarten“. |
| 3. | Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Bauleitverfahren gem. BauGB einzuleiten und die frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß § 3 (1) und § 4 (1) BauGB durchzuführen. |
Tagesordnungspunkt 8:
Wohnungsbauturbo
hier:
Planungsgrundsätze und Zuständigkeit bei einer Zustimmung gem. § 36a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, die erforderliche Zustimmung bzw. Verweigerung zu Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3 b sowie 246e BauGB auf den Gemeindevorstand zu übertragen. |
| 2. | In den Fällen des § 246e BauGB sind die jeweils betroffenen Ortsbeiräte zu hören und die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung zu informieren. |
| 3. | Eine Zustimmung zu Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB kann nur erteilt werden, wenn die Vorhaben, neben der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen, mit folgenden Planwerken vereinbar sind: |
| - dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hünfelden vom 24.03.1994 inklusive aller Änderungen und Anpassungen. |
| - kommunalen Fach- und Rahmenpläne (z.B. Starkregenrisikoplan, kommunale Wärmeplanung, Dorfentwicklungsplanung, Flächenübersichtspläne (Stand 2022), Aufzählung nicht abschließend) |
| - Der Gemeindevorstand wird beauftragt, bis zur Sitzung der Gemeindevertretung im September, konkrete Rahmenbedingungen für die Beurteilung von Vorhaben im Außenbereich erarbeiten zu lassen und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. |
Darüber hinaus bedarf es bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen oder Baugebieten, die nach den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB errichtet werden sollen, eines Mindestanteils von 25 % an preisgünstigem Mietwohnungsbau. Vom preisgünstigen Mietwohnungsbau wird im Falle der ehemaligen Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg dann gesprochen, wenn die Nettokaltmiete bis max. 8,50 €/m² oder bei seniorengerechtem Wohnen von 9,50 €/m² beträgt. Diese Definition wird hier übernommen und wird im Hinblick auf die Nettokaltmiete regelmäßig evaluiert.
Von einem Baugebiet wird gesprochen, wenn mehr als ein Wohngebäude errichtet werden soll. Dies betrifft auch eine zeitlich versetzte Errichtung von Wohngebäuden im direkten räumlichen Zusammenhang.
Tagesordnungspunkt 9:
Kommunale Wärmeplanung
hier:
Beschlussfassung zum Entwurfsvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung in der vorliegenden Fassung. (Nähere Informationen auf der Homepage der Gemeinde)
Tagesordnungspunkt 10:
Abweichungssatzung zur Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hünfelden
Die Gemeindevertretung beschließt die Abweichungssatzung. (Nähere Informationen auf der Homepage der Gemeinde)
Allgemeiner Hinweis:
Zu den getroffenen Entscheidungen gab bzw. gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.