Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Telefonanrufen des Schweizer Unternehmens United Swiss Marketing AG, das unter dem Namen „Pflegeservice Smart“ auftritt. Das Unternehmen ruft ungefragt bundesweit ältere Menschen an und informiert sie über Pflegegrade und mögliche gesetzliche Ansprüche auf Betreuungsleistungen. Nach dem Telefonat erleben die Angerufenen eine böse Überraschung: Sie erhalten einen Brief mit der Aufforderung eine “Servicegebühr“ in Höhe von 129,00 Euro zu begleichen. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, den Betrag voreilig zu überweisen und empfiehlt, sich gegen untergeschobene Verträge am Telefon zur Wehr zu setzen.
„Lassen sie sich auf Werbeanrufe nicht ein und beenden sie sofort das Gespräch“, empfiehlt Selahattin Beser, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Sollten Sie zur Zahlung aufgefordert werden, obwohl Sie keinen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben, bestreiten Sie den angeblichen Vertragsschluss. Höchst vorsorglich sollten Sie Ihre vermeintliche Vertragserklärung auch widerrufen und das Unternehmen dazu auffordern, alle zu ihrer Person gespeicherten Daten zu löschen. Wer einen solchen Vertrag untergeschoben bekommen hat, sollte sich auf jeden Fall wehren und im Zweifel beraten lassen“ so Beser abschließend. Auf der Website der Verbraucherzentrale Hessen finden Betroffene einen entsprechenden Musterbrief.
Bislang ungeklärt bleibt, woher das Schweizer Unternehmen die privaten Telefonnummern bezieht. Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung sind rechtswidrig. Wer solche Anrufe erhält, kann auch bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen.
https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/bei-anruf-vertrag-75391