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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 33/2026
Aus dem Rathaus
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Hydranten bitte nicht zuparken!

Wenn die Feuerwehr Löschwasser benötigt, greift sie auch auf das örtliche Hydrantennetz zurück. Dabei kann es vorkommen, dass Wasser aus Unterflurhydranten bezogen werden muss. Unterflurhydranten befinden sich als ovale Deckel meist auf Gehwegen oder Fahrbahnen, aber auch auf Parkplätzen oder Parkbuchten und tragen die Aufschrift „Hydrant“.

Die Kennzeichnung erfolgt auch durch Hinweisschilder für Hydranten: rot eingefasste Schilder von ca. 25 x 20 cm, montiert an Laternen, Zäunen, Pfosten oder Hauswänden. Auf diesen Schildern befinden sich Zahlen und Markierungen, die zur Lokalisierung des Hydranten dienen. Achten Sie daher beim Parken in der Nähe auf solche Hinweise.

Insbesondere aufgrund der derzeitigen Trockenperiode mit keinen oder nur sehr geringen Niederschlägen steigt die (Wald-) Brandgefahr. Unabhängig ob in Feld, Wald, Flur oder in den Ortschaften – wenn ein Feuer ausbricht, zählt jede Minute! Hier sind frei zugängliche Hydranten notwendig, um wertvolle Zeit beim Aufbau des Löschangriffs zu gewinnen.

Das Parken auf Hydranten ist verboten und kann gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrsordnung geahndet werden, denn „Parken über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen ist unzulässig“. Unter den angegebenen Schachtdeckeln fallen auch die Unterflurhydranten.

Um Schäden an den Fahrzeugen zu vermeiden, wird empfohlen, einen Mindestabstand von einem Meter und mehr einzuhalten. Behindert ein Fahrzeug im Feuerwehreinsatz den Löschwasserzugang, kann es abgeschleppt oder zur Seite geschoben werden. Kommt es hierbei zu einem Schaden, trägt in der Regel der Fahrzeughalter die Kosten, da es sich hier um eine Behinderung der Feuerwehr handelt.

Um Beachtung wird gebeten.