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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 35/2025
Amtliche Mitteilungen
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Verkehrsangelegenheiten - Anordnung anlässlich des Dauborner Marktes

Sehr geehrte Verkehrsteilnehmer,

aufgrund des Dauborner Marktes in der Zeit von Donnerstag, 04.09.2025 bis Sonntag, 07. September 2025 ergeht folgende Anordnung:

Am Donnerstag, den 04.09.2025 gilt für die „Röderstraße“ von der Einmündung „Hessenstraße“ bis zur Einmündung „Alte Selterser Straße“ beidseitiges Haltverbot (Zeichen 283 StVO). Dieses Haltverbot gilt auch auf dem Seitenstreifen.

Die Anwohner werden gebeten, die Fahrzeuge frühzeitig aus dem Bereich herauszufahren, um hier eine ordnungsgemäße An- und Abfahrt der Rettungsdienste sowie der Feuerwehr für das Baugebiet „Auf dem Fuchsschwanz“ zu gewährleisten.

Die „Alte Selterser Straße“ ist an diesem Tag in der Zeit von 06:00 Uhr – 19:00 Uhr für den Gesamtverkehr gesperrt. Die Anwohner der „Alten Selterser Straße“ zwischen „Röderstraße“ und „Neuherbergstraße“ bitten wir, die Fahrzeuge am 04.09.2025 bis 06:00 Uhr (bezügl. des Krammarktes) aus dem genannten Bereich herauszufahren.

Von Freitag, 05.09.2025 bis Sonntag, 07.09.2025 wird ein einseitiges Haltverbot (Zeichen 283 StVO) auf der „Alten Selterser Straße“ von der Einmündung „Neuherbergstraße“ bis zur Einmündung „Röderstraße“ angeordnet.

Da bekanntermaßen der Parkraum für die Besucher des Dauborner Marktes immer sehr begrenzt ist, wären wir den Anwohnern der anliegenden Straßen und Wohngebiete sehr dankbar, wenn sie ihre Fahrzeuge auf den eigenen Grundstücken parken.

Parkplätze werden in der Nähe des Veranstaltungsgeländes ausgewiesen.

Wir hoffen auf einen reibungslosen Ablauf und wünschen allen Besucherinnen und Besuchern schöne Markttage.

Mit freundlichen Grüßen
Silvia Scheu-Menzer
(Bürgermeisterin)