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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 38/2022
Aus dem Rathaus
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Verordnung der Bundesregierung

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wie Ihnen allen bekannt ist, hat der völkerrechtswidrige Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. In der Folge kam es zu Reduzierungen der Gasimportmengen nach Deutschland.

Die Bundesregierung rechnet nicht mit einer Verbesserung der Situation. Sie geht vielmehr davon aus, dass weitere Reduzierungen der Liefermengen drohen.

Die aktuelle Lage der Gasversorgung hat damit das Stadium überschritten, in dem lediglich die Voraussetzungen für Vorsorgemaßnahmen gegeben sind.

Daher sind kurzfristig umzusetzende und befristete Energieeinsparmaßnahmen zur Stärkung der Vorsorge von großer Bedeutung, um den Eintritt einer Notfallsituation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden.

Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Unabhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.

Aus diesen Gründen hat das Bundeskabinett am 24. August 2022 die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV), gültig ab 01.09.2022 bis 28.02.2023, beschlossen.

Diese Verordnung enthält folgende Maßnahmen

- Energieeinsparung in Privathaushalten (§§ 3 und 4)

- Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden (§§ 5 bis 8)

- Energieeinsparung in Unternehmen (§§ 9 - 12)

und wird für Sie auf den folgenden Seiten veröffentlicht.

Ihre Silvia Scheu-Menzer, Bürgermeisterin