Ausschnitte genordet, ohne Maßstab
Bebauungsplan „Gewerbe-/ Sondergebiet an der B 417“ - 5. Änderung
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Entwurfsoffenlage
(1) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat am 03.07.2024 gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13a BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbe-/ Sondergebiet an der B 417“ - 5. Änderung im Ortsteil Kirberg (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB) beschlossen.
(2) Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich südöstlich der Straße Hünfeldener Höhe und westlich vom Kreisverkehr im Norden Kirbergs. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der beiliegenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst in der Flur 7 die Flurstücke 110, 111 und 8/8 tlw. (Gemarkung Kirberg).
(3) Ziel der Bebauungsplanänderung ist anstelle des bisher ausgewiesenen Parkplatzfläche die Ansiedlung einer Bäckereifiliale mit Sitzmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich. Dafür soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bäckereifiliale mit Außenbereich für den vorliegenden Geltungsbereich ausgewiesen werden. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des bisher rechtskräftigen Bebauungsplanes werden ansonsten übernommen und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst. Insgesamt erfolgt eine Optimierung des bauplanungsrechtlichen Innenbereiches, so dass die Änderung gemäß § 13a BauGB vorgenommen werden kann.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Der Öffentlichkeit sowie den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Hs. 2 und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Hs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB gegeben.
(6) Gemäß § 13a Abs.2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. Das beschleunigte Verfahren ist auch zulässig, da durch den Bebauungsplan kein Vorhaben vorbereitet wird, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt. (7) In Ausführung des § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) werden die Planunterlagen des Bebauungsplanes (Plankarte und Begründung mit integriertem landschaftspflegerischen Fachbeitrag) in der Zeit vom
22.09.2025 - 24.10.2025 einschließlich
im Internet unter der Adresse https://www.huenfelden.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/ veröffentlicht und können ebenfalls über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/ eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der oben genannten Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz 65597 Hünfelden. Die Einsichtnahme ist während der Dienststunden der Verwaltung und nach Vereinbarung möglich.
Während der oben genannten Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, zum Beispiel schriftlich, in Textform oder zur Niederschrift, abgegeben werden können. Die elektronische Abgabe der Stellungnahmen ist zum Beispiel unter der E-Mail-Adresse beteiligung@fischer-plan.de möglich.
(8) Gemäß § 4b BauGB ist das Planungsbüro Fischer aus 35435 Wettenberg mit der Planung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens nach BauGB beauftragt.
(9) Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Kirberg
Bebauungsplan „Gewerbe-/ Sondergebiet an der B 417“ - 5. Änderung
Übersichtskarte