Aufstellung des Bebauungsplanes „Diezer Weg“, Ortsteil Mensfelden
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in Ihrer Sitzung am 25.09.2025 aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und den § 5 und § 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) den Bebauungsplan „Diezer Weg“ als Satzung beschlossen und der Begründung zugestimmt.
Zugleich wurden örtliche Bauvorschriften nach § 91 Abs. 1 Hessische Bauordnung (HBO) als Satzung beschlossen, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen sind (§ 91 Abs. 4 HBO; § 9 Abs. 4 BauGB).
Der Bebauungsplan wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Diezer Weg“ in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Der am 25.09.2025 als Satzung beschlossene Bebauungsplan: Planzeichnung nebst Begründung, Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung und Zusammenfassender Erklärung über die Art und Weise wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde (§ 10 a BauGB), wird ab sofort während der nachfolgenden allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, 1. OG Raum 1.11, zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan ergänzend auf der Internetseite der Gemeinde Hünfelden (www.huenfelden.de) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) zugänglich gemacht.
Die Gemeinde kann wie folgt kontaktiert werden:
| • | Hr. Schmidt, Telefon: 06438/838-301 |
| E-Mail: alexander.schmidt@huenfelden.de |
Homepage: www.huenfelden.de
Bzw.: https://bauleitplanung.hessen.de
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag - Freitag | von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| zusätzlich Mittwoch | von 17.00 Uhr - 18.30 Uhr |
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich:
| 1. | eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, |
| 2. | eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und |
| 3. | nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges |
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Kommune unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht wurden.
Es wird ferner gem. § 44 Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass:
| - | gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB: |
| Der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 und 42 bezeichneten Vermögensanteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. |
| - | gemäß § 44 Abs. 4 BauGB: |
| Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in §§ 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. |
| 1. | Plangebietsabgrenzung des Bebauungsplans, (ohne Maßstab). |
Die Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches im Raum, welcher folgende Flurstücke umfasst: Flur 47: Flurstück Nr. 375; 374; 373; 372; 371; 370; 369; 368; 367; 366; 365; 364; 363; 362; 361; 360 tlw. (Diezer Weg); 383/1 tlw.
| 2. | Ausschnitt aus der Topographischen Karte (ohne Maßstab) zum Überblick der Lage des Planbereiches. Die Abgrenzung ist nicht rechtsverbindlich, sie kennzeichnet die Lage des Planungsbereiches im Raum. |
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.