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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 40/2023
Amtliche Mitteilungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Hünfelden

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Diezer Weg“, Ortsteil Mensfelden

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch)

frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB (Baugesetzbuch) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB - Regelverfahren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in ihrer Sitzung am 19.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich „Diezer Weg“, im Ortsteil Mensfelden beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Städtebaupolitik der Gemeinde zielt darauf ab, die positive Nachfrage, angesichts des bereits eingeleiteten demographischen Wandels der Gesellschaft in der Bundesrepublik, durch die Ausweisung von attraktiven Bauflächen im Gemeindegebiet zu befriedigen, um die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung zu sichern sowie stabile Bevölkerungsstrukturen zu schaffen und zu erhalten, sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu ermöglichen (vgl. §1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB).

Dabei beachtet die Gemeinde zur Eigenentwicklung der Ortsteile vor allem auch bereits im Flächennutzungsplan dargestellte Bestandsflächen, die aktuell jedoch noch nicht beplant sind.

Die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) zur Eigenentwicklung soll daher unter Berücksichtigung der unter § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Faktoren ressourcenschonend betrieben werden.

Es soll so der stetig steigenden Nachfrage in den einzelnen Ortsteilen Rechnung getragen werden, vor dem Hintergrund eines derzeitigen vollständigen Mangels an, durch die Gemeinde veräußerbaren erschlossenen, Grundstücken.

Durch die Planung soll eine Wohngebietsbebauung ausgewiesen werden, die sich konfliktfrei an die bestehende angrenzende Bebauung einfügt und heutige Wohnwünsche berücksichtigt.

Der Geltungsbereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan in Kraft gesetzt am 25.03.1994 der Gemeinde Hünfelden als Wohnbaufläche bzw. untergeordnet als Mischbaufläche dargestellt.

Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird gem. § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 BauGB.

Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und der Aufforderung im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs 1 BauGB zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Detaillierungsgrad / Untersuchungsumfang der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in der Zeit vom:

09.10.2023 bis einschließlich 10.11.2023 (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

für insgesamt 33 Tage im Bauamt der Gemeinde Hünfelden, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht gem. § 3 Abs.1 BauGB öffentlich aus. Zeitgleich erfolgt eine Veröffentlichung im Internet.

Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:

Bürgerbüro:

Montag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Dienstag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Mittwoch von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Donnerstag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Übrige Verwaltung:

Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zusätzlich Mittwoch von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr

Es besteht prinzipiell an allen Werktagen in den Dienstzeiten die Möglichkeit zur telefonischen Termin-Vereinbarung, um im Rahmen der Auslegung/Veröffentlichung im Internet die Planunterlagen stets zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.

Kontaktdaten sowie der Link zur Einsichtnahme:

Telefon: (Frau Königstein) Telefonnummer: 06438 - 838-68

E-Mail: michaela.koenigstein@huenfelden.de

Homepage: www.huenfelden.de

Link: https://huenfelden.de/rathausverwaltung/bauamt/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html

zentrales Internetportal Bauleitplanung des Landes Hessen:

https://bauleitplanung.hessen.de

Anregungen zum Planvorhaben der Gemeinde können während der Auslegungsfrist bzw. Veröffentlichungsfrist innerhalb der Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die amtliche Bekanntmachung ist vom Zeitpunkt ihres Erscheinens bis zum Ende der Veröffentlichungsfrist der auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Gemeinde Hünfelden unter dem oben genanntem Link sowie über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen einzusehen

Die betroffenen Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung fließen unmittelbar als (ggf. zusätzliches) Planungsmaterial in die weitere Planung ein. Die eingebrachten Stellungnahmen müssen lt. Gesetz weder protokolliert noch im Anschluss daran durch eine Mitteilung an die Betreffenden beantwortet werden, ob und in welchem Umfang die Planung die Diskussionsergebnisse aufgenommen hat.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro M. Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan für den Bereich „Diezer Weg“, Ortsteil Mensfelden (ohne Maßstab).

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

2. Topographische Übersichtskarte (ohne Maßstab)

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Hünfelden, den 28.09.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Hünfelden
Silvia Scheu-Menzer
Bürgermeisterin