Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat in Ihrer Sitzung am 13.07.2023 aufgrund des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und den §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeverordnung (HGO) den Bebauungsplan „Lange Gärten, Fl. Stck. 130, 131, 132, 133, 134, 135 tlw., 128, 129, 140/4, 145/1 tlw., 149/4, Flur 61“ als Satzung beschlossen und der Begründung zugestimmt.
Zugleich wurden örtliche Bauvorschriften nach § 91 Abs. 1 HBO als Satzung beschlossen, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen sind (§ 91 Abs. 4 HBO; § 9 Abs. 4 BauGB). Das Verfahren wurde gem. § 13 b BauGB nach den Vorschriften des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Gem. § 13 Abs. 2 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB abgesehen. Es wurde unter Anwendung des § 13 Absatz 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der Zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Absatz 4 BauGB, abgesehen.
§ 4 c BauGB (Überwachung) ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB wurde darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Gemäß § 13 a Absatz 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
Der betroffenen Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist gegeben. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme zum Änderungsbereich innerhalb angemessener Frist gegeben. Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung einschließlich Begründung wird ab sofort während der nachfolgenden allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeindeverwaltung Hünstetten, Le Thillay-Platz, 65597 Hünfelden-Kirberg, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind:
Bürgerbüro:
| Montag | von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Dienstag | von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
| Mittwoch | von 07.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
| Donnerstag | von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
| Freitag | von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
| Übrige Verwaltung: | |
| Montag bis Freitag | von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| zusätzlich Mittwoch | von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr |
Kontaktdaten sind:
| Telefon: | 06438 - 838-68 (Frau Königstein) |
| E-Mail: | michaela.koenigstein@huenfelden.de |
| Homepage: |
Gemäß § 10a Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan auf der Internetseite der Gemeinde Hünfelden (www.huenfelden.de) eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen zugänglich gemacht.
Es wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass:
Es wird ferner gem. § 44 Abs. 5 BauGB auf folgendes hingewiesen:
1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Lange Gärten“ Ortsteil Mensfelden (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
2. Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches, (ohne Maßstab)
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem/den hierzu ergangenen Beschluss/Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Der Bebauungsplan „Lange Gärten“ wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich.