Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Gemeindevertretung am 02.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.867.169 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.739.209 EUR |
| mit einem Saldo von | 127.960 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 94.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 93.000 EUR |
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| mit einem Überschuss von | 220.960 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.882.909 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 798.367 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.698.495 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.900.128 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.581.738 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.564.519 EUR |
| mit einem Saldo von | -17.219 EUR |
| ausgeglichen mit | 0 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.581.738 EUR festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 450 v.H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 280 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
Die Hebesätze für die Gemeindesteuern sind in einer Hebesatzsatzung festgesetzt.
Durch eine Hebesatzsatzung werden die Steuersätze von der Jährlichkeit der Haushaltssatzung entkoppelt. Die Steuersätze behalten bis zu einer Änderung der Hebesatzsatzung ihre Gültigkeit.
Die Nennung der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat dann eine deklaratorische Bedeutung, auch wenn noch keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wurde.
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 02.04.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 02.04.2025 beschlossene Stellenplan.
Über die Leistung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO entscheidet:
| bis 15.000 EUR | die Bürgermeisterin bzw. ihr Vertreter |
| bis 50.000 EUR | der Gemeindevorstand |
| über 50.000 EUR | die Gemeindevertretung |
Alle Aufwendungen eines Budgets sind unter der Beachtung des § 20 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden vom Grundsatz der Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets ausgenommen. Gemäß § 20 Abs. 2 GemHVO werden alle Personal- und Versorgungsaufwendungen aufgrund des sachlichen Zusammenhangs für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
| Hünfelden, den 02.04.2025 | Der Gemeindevorstand |
| (Siegel) | (Silvia Scheu-Menzer) |
| Bürgermeisterin |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
I. Tenor
Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur Haushaltssatzung der Gemeinde Hünfelden für das Haushaltsjahr 2025 wird wie folgt erteilt:
2. Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von max.
1.581.738 €
(in Worten: eine Million fünfhunderteinundachzigtausendsiebenhundertachtunddreißig Euro)
wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO genehmigt.
2. Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2025 festgesetzten Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von max.
2.000.000,00
(in Worten: zwei Millionen Euro)
wird gemäß §97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit §105 Abs. 2 HGO genehmigt.
Der Haushaltsplan ist zur Einsichtnahme auf unserer Homepage https://www.huenfelden.de/ bereitgestellt.
| Hünfelden, den 15.10.2025 | Der Gemeindevorstand |
| (Siegel) | (Silvia Scheu-Menzer) |
| Bürgermeisterin |