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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 44/2022
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Entscheidungen informieren.

Tagesordnungspunkt 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Zu der Tagesordnung gab es keine Änderungen.

Tagesordnungspunkt 3:

Niederschrift der letzten Sitzung

Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.

Tagesordnungspunkt 4:

Ehrungen

hier:

Verleihung einer Ehrenbezeichnung

Die Gemeindevertretung hat beschlossen einem Hünfeldener Bürger aufgrund seiner langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten eine Ehrenbezeichnung zu verleihen.

Tagesordnungspunkt 5:

Windpark Hünfeldener Wald

Beteiligungen der Gemeinde Hünfelden an privatrechtlichen Unternehmen

hier:

Beteiligungsbericht 2021

Die Gemeindevertretung hat den Beteiligungsbericht 2021 über die Beteiligungen der Gemeinde Hünfelden zum Windpark Hünfeldener Wald an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechtes mit einer unmittelbaren Beteiligung von mindestens 20 % zur Kenntnis genommen. Die Einwohner sind berechtigt, den Bericht einzusehen.

Tagesordnungspunkt 6:

Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden

Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hünfeldener Höhe an der B 417" - 3. Bauabschnitt - sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Kirberg

hier:

1. Beschluss über die Bedenken und Anregungen der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

2. Feststellungsbeschluss gem. § 6 BauGB

Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Kenntnis genommen und somit als Abwägung beschlossen.

Des Weiteren wurde die Flächennutzungsplanänderung festgestellt und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Die Flächennutzungsplanänderung ist dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.

Tagesordnungspunkt 7:

Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden

Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Hünfeldener Höhe an der B 417" - 3. Bauabschnitt - sowie Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich im Ortsteil Kirberg

hier:

1. Beschluss über die Bedenken und Anregungen der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen

2. Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB

Die Gemeindevertretung hat die eingegangenen Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen zur Kenntnis genommen und somit als Abwägung beschlossen.

Des Weiteren wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht gebilligt.

Tagesordnungspunkt 8:

Gemeindewald Hünfelden

Forstbetriebsplanung

hier:

Vorstellung des Schlussberichts

Die Gemeindevertretung hat den Schlussbericht von Hessen Forst zur Forstbetriebsplanung zur Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 9:

Geschwindigkeitsüberwachung in Hünfelden

hier:

Neubeschaffung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage bzw. eines Geschwindigkeitsmessanhängers

Aufgrund der Stellungnahmen der Polizeidirektion Limburg sowie der Polizeiakademie Hessen stehen in Hünfelden keine geeigneten Standorte für die Aufstellung eines Geschwindigkeitsmessanhängers zur Verfügung.

Daher hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass die bisherige Strategie, an der Nassauer Straße in Dauborn im Bereich des Kindergartens eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage errichten zu lassen, weiter verfolgt wird.

Der Gemeindevorstand wurde beauftragt, erneut Angebote für eine Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage einzuholen und den Auftrag entsprechend zu vergeben.

Allgemeiner Hinweis:

Zu den getroffenen Entscheidungen gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.

Ihr Jürgen Lang
Vorsitzender der Gemeindevertretung