Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Beschlüsse und Wahlen informieren.
Tagesordnungspunkt 1:
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt „Satzungen hier: Hauptsatzung der Gemeinde Hünfelden“ wurde von der Tagesordnung genommen.
Tagesordnungspunkt 3:
Niederschrift der letzten Sitzung
Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.
Tagesordnungspunkt 4:
Ortsgericht Hünfelden IV (Mensfelden)
hier: Wahl eines Ortsgerichtsschöffen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Alfred Talaska, wh. 65597 Hünfelden-Mensfelden zur erneuten Ernennung zum Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Hünfelden IV (Mensfelden) vor.
Tagesordnungspunkt 5:
Ortsgericht Hünfelden I (Dauborn - Neesbach)
hier: Wahl eines Ortsgerichtsschöffen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Helmut Willi Seemann, wh. 65597 Hünfelden-Neesbach zur Ernennung zum Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Hünfelden I (Dauborn, Neesbach) vor.
Tagesordnungspunkt 6:
Satzungen hier: Neufassung der Hauptsatzung
Der Tagesordnungspunkt wurde von der Tagesordnung genommen.
Tagesordnungspunkt 7:
Satzungen
hier: Archivsatzung der Gemeinde Hünfelden
Die Gemeindevertretung beschließt die Archivsatzung, dem beigefügtem Entwurf der Satzung entsprechend.
Die Archivsatzung tritt mit dem 01.10.2025 in Kraft.
Tagesordnungspunkt 8:
Beitritt der Hochschulstadt Idstein zur EnergieRegion Taunus-Goldener Grund
Beteiligungs-GmbH & Co. KG
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Der Sachstandsbericht (Anlage 1) sowie der Business-Case (Anlage 2) zur Beteiligung der Hochschulstadt Idstein an der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERT) wird zur Kenntnis genommen. |
| 2. | Auf Grundlage des Sachstandberichts (Anlage 1) sowie des Business-Case (Anlage 2) wird zum Beitritt der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Anlage 3) sowie zur Unterzeichnung der beiliegenden Verträge (Anlage 4) die Zustimmung erteilt. |
| 3. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Zuge des Beitritts der Hochschulstadt Idstein zur BERT (Ziff. 2 dieser Beschlussvorlage) für den Anteil der Hochschulstadt Idstein an der BERT in Höhe von 14,52 % von der Hochschulstadt Idstein eine Eigenkapitaleinlage i. H. v. € 206.000 in die BERT einzubringen ist. |
| 4. | Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Hochschulstadt Idstein zur Absicherung der Finanzierung der anteiligen Eigenkapitalquote für den Kauf des Stromnetzes im Gebiet der Hochschulstadt Idstein durch die EnergieRegion Taunus-Goldener Grund GmbH & Co. KG (ERT), eine Bürgschaft in Höhe von bis zu € 2.240.000 zugunsten der BERT bestellen wird. |
| 5. | Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die zur Umsetzung der Beschlüsse Ziff. 2 bis 4 erforderlichen Erklärungen abzugeben bzw. die erforderlichen Verträge zu zeichnen. |
| 6. | Die vorgenannten Beschlüsse gelten vorbehaltlich entsprechender Beschlussfassungen aller weiterer Gesellschafterkommunen der BERT und der Gesellschafterversammlungen der BERT und der ERT. |
Tagesordnungspunkt 9:
Beschluss des Aufsichtsrats der EnergieRegion Taunus-Goldener Grund
Beteiligungs-GmbH & Co. KG (BERT) über eine Änderung des Gesellschaftsvertrags der BERT
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Bürgermeisterin als Vertreterin der Gemeinde Hünfelden in der Gesellschafterversammlung der BERT wird beauftragt, unter Würdigung des Schreibens des Aufsichtsratsvorsitzenden vom 02.07.2025 der Gemeindevertretung
Anfang des Jahres 2026 eine Beschlussempfehlung über eine etwaige Anpassung des Gesellschaftsvertrags der BERT vorzulegen.
Tagesordnungspunkt 10:
Prüfung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018
Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision geprüften Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2018 und erteilt dem Gemeindevorstand gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.
Tagesordnungspunkt 11:
Jahresabschluss 2024 - Unterrichtung
Die Gemeindevertretung nimmt die wesentlichen Ergebnisse zur Kenntnis.
Nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt wird der Jahresabschluss 2024 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Tagesordnungspunkt 12:
Wiederkehrende Straßenbeiträge
hier: Vorstellung des aktualisierten Bauprogramms 2025ff.
Die Gemeindevertretung beschließt das aktualisierte Bauprogramm in der vorgelegten Fassung.
Tagesordnungspunkt 13:
Liegenschaften; Verkauf von zwei gemeindeeigenen Grundstücken "Hirtengärten 2", Flur 47, Flurstücke 9/10 und 7/9 - ehemaliger Spielplatz in den Hirtengärten in Heringen
hier: Festlegung des Verkaufspreises
Die Gemeindevertretung beschließt den Verkauf der beiden Grundstücke in der
Gemarkung Heringen, Flur 47, Flurstücke 9/10 und 7/9 mit einer Gesamtgröße von 779 m² erfolgt zu einem Gesamtpreis von 140.220,00 Euro (180,00 Euro/m²) zuzüglich aller Kaufnebenkosten.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den möglichen Verkauf der derzeit gemeindeeigenen Grundstücke Gemarkung Heringen, Flur 47, Flurstücke 9/10 neu (600m²) und 7/9 (179m²) „Spielplatz Hirtengärten“ im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen und gemäß den aktuellen Vergaberichtlinien zu veräußern.
Tagesordnungspunkt 14:
Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden
Aufstellung des Bebauungsplans „Diezer Weg" im Ortsteil Mensfelden
hier:
| a) | Abwägungsbeschluss zu den, im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise |
| b) | Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB |
| c) | Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m § 91 HBO |
| d) | Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB |
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1) Die Beschlussempfehlungen zu den, während der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen, Anregungen zum o.g. Verfahren, die als Anlage beigefügt sind, werden in der, vom Planungsbüro Marcellus Schönherr, vorgelegten Form beschlossen.
Die Empfehlungen zur Abwägung über die eingegangenen Anregungen, die als Anlage beigefügt sind, werden in der vorgelegten Form in die Satzung eingearbeitet.
Abwägungsunterlagen zum Bauleitplanverfahren Bebauungsplan:
| - | Auflistung der beteiligten Träger öffentlicher Belange (TöB) |
| - | Abwägungsempfehlung zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB (TöB) |
| - | Abwägungsempfehlung zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) |
| - | Begründung und Umweltbericht - Sitzungsvorlage mit vorgeschlagener Einarbeitung der vorliegenden Abwägungsempfehlungen |
| - | Planzeichnungen Nr. 1.0 + 2.0 Sitzungsvorlage (Bebauungsplan, Bestandsplan) |
| - | Vorliegende Fachbeiträge |
| • | Faunistische Untersuchung, Plan Ö GmbH, vorgelegt 11/2024 |
| • | Hydrotechnischer Kurzbericht, Hydrosoft Ingenieure Gbr., vorgelegt 06/2020 |
2) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse unter Nr. 1 wird der Bebauungsplan „Diezer Weg“ im OT Mensfelden, bestehend aus Plankarte, textlichen Festsetzungen und Begründung mit Umweltbericht als gesondertem Teil der Begründung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Umweltbericht ist in der vorgelegten Fassung Bestandteil des Bebauungsplanes und Ergebnis der Umweltprüfung.
3) Die in den Bebauungsplan gemäß § 91 HBO in Verbindung mit § 9 Absatz 4 BauGB aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen.
4) Der Beschluss des Bebauungsplanes „Diezer Weg“ ist nach Genehmigung und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen.
5) Dem in Kraft getretenen Bebauungsplan ist gem. § 10a Abs. 1 BauGB eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen. Der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung ist gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auch in das Internet einzustellen und über ein zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.
6) Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
7) Die Verwaltung wird beauftragt, die Inanspruchnahme der vorlaufenden Ersatzmaßnahme der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen und die Abbuchung zu veranlassen.
8) Nach Rechtskraft sind die Planunterlagen online der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Tagesordnungspunkt 15:
Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden
Aufstellung B-Plan "Heringer Fahrweg Südost" im Verfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Umwandlung von Gewerbegebiet in Urbanes Gebiet zur Ermöglichung einer verdichteten Wohnbebauung auf vorhandenen Freiflächen
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Auswertung und Beschlussempfehlung zu den eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:
1. Nach ausführlicher Erläuterung und Diskussion werden die in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Kenntnis genommen und als Abwägung (§ 1 Abs.6 und 7 BauGB) durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden beschlossen.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden beschließt den Bebauungsplan „Heringer Fahrweg Südost“ gemäß § 10 Abs.1 BauGB i.V.m. § 5 HGO (Hess. Gemeindeordnung) und § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 91 Hess. Bauordnung (integrierte Orts- und Gestaltungssatzung) und § 37 Abs.4 HWG (wasserrechtliche Festsetzungen) als Satzung und billigt die Begründung hierzu.
3. Geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Starkregenereignissen sind vom Bauträger selbst vorzusehen.
Tagesordnungspunkt 16:
Bauleitplanung Hünfelden - "Dauborner Höhe" in Hünfelden Dauborn
hier: Änderung des Bebauungsplanes "Dauborner Höhe" im Bereich des 2. Bauabschnittes gemäß § 30 BauGB
Die Gemeindevertretung beschließt, für den Ortsteil Dauborn eine Änderung des Bebauungsplans „Dauborner Höhe“ im Bereich des 2. Bauabschnitts im Sinne des § 30 BauGB durchzuführen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Dauborner Höhe - 1. Änderung“.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung „Dauborner Höhe - 1. Änderung“ befindet sich am westlichen Siedlungsrand des Ortsteils Dauborn. Er umfasst das dort geplante, allgemeine Wohngebiet, welches im Zuge des zweiten Bauabschnitts des Bebauungsplans „Dauborner Höhe“ errichtet wird. Bisher waren dort u.a. mehrere Wohngebäude, Verkehrs- und Ausgleichsflächen geplant. Konkret von der Planung betroffen sind die Flächen innerhalb der Gemeinde Hünfelden in der Gemarkung Dauborn, Flur 3, Flurstücke 60/1, 60/2, 60/3, 60/4, 60/5, 60/6, 60/7, 61/8, 61/9, 61/10, 61/11. Die Gesamtgröße der betroffenen Flächen beträgt etwa 2,46 ha.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB wird in Form einer zweiwöchigen Auslegung des Vorentwurfs bei der Gemeindeverwaltung durchgeführt, wobei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben ist.“
Alle Kosten, einschließlich gegebenenfalls zusätzlich zu erwerbender Ausgleichsflächen oder Ökopunkte, gehen zu Lasten der Antragssteller.
Tagesordnungspunkt 17:
Windpark Hünfeldener Wald
hier: Beteiligungsbericht 2024
Der Beteiligungsbericht 2024 über die Beteiligungen der Gemeinde Hünfelden zum Windpark Hünfeldener Wald an Unternehmen in der Rechtsform des Privatrechtes mit einer unmittelbaren Beteiligung von mindestens 20% wird nach § 123a Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zur Kenntnis genommen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemäß § 123a Abs. 3 HGO die Einwohner über das Vorliegen des Beteiligungsberichtes zu unterrichten. Die Einwohner sind berechtigt, den Bericht einzusehen.
Tagesordnungspunkt 18:
Tageseinrichtungen für Kinder
hier: Kindertagesstättenbetriebsverträge der Gemeinde Hünfelden mit der Ev. Kirchengemeinde Dauborn und dem Ev. Dekanat an der Lahn als Rechtsnachfolger für die Ev. Kirchengemeinde Mensfelden
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die Kindertagesstättenbetriebsvertrag der Gemeinde Hünfelden mit dem Ev. Dekanat an der Lahn als Rechtsnachfolger der Ev. Kirchengemeinde Mensfelden wird nicht zum 31.12.2026 gekündigt. |
| 2. | Die Kindertagesstättenbetriebsvertrag der Gemeinde Hünfelden mit der Ev. Kirchengemeinde Dauborn wird nicht zum 31.12.2026 gekündigt. Der Gemeindevorstand wird beauftragt zeitnah Gespräche mit dem Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Dauborn aufzunehmen, um die Betreuungssituation in der KITA Dauborn nachhaltig zu verbessern. |
| 3. | Die Verträge verlängern sich automatisch jeweils um ein Jahr, sofern sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum 31.12. gekündigt werden. |
| 4. | Die nächste Beschlussfassung über die Verlängerung der Betriebsverträge mit der Ev. Kirchengemeinde Dauborn und dem Ev. Dekanat an der Lahn als Rechtsnachfolger der Ev. Kirchengemeinde Mensfelden muss rechtzeitig im Jahr 2026 getroffen werden. |
Tagesordnungspunkt 19:
Sofort-Programm des Landes Hessen "Sicherheit bei Veranstaltungen"
hier: Interkommunale Zusammenarbeit zwischen der Stadt Bad Camberg und den Gemeinden Brechen, Hünfelden und Selters
Die Gemeindevertretung beschließt:
Die Gemeinde Hünfelden schließt sich mit der Stadt Bad Camberg und den Gemeinden Brechen und Selters/Taunus zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen zusammen. Im Fokus liegt die gemeinsame Aufgabenerledigung sowie Einsparung von Sach- und Personalkosten. Neben der Erstellung eines Leitfadens sollen auch wirksame Zufahrtsschutzeinrichtungen angeschafft werden.
Ein Förderantrag beim Land Hessen auf Zuwendung aus dem Sofort-Programm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ wird gestellt.
Allgemeiner Hinweis:
Zu den getroffenen Entscheidungen gab bzw. gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.