Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde –
Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
Tel.-Nr.: +49 (611) 535-6000
E-Mail: info.afb-limburg@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-LM-05-19-41-01-B-006#003
Flurbereinigungsverfahren Aarbergen-Michelbach
Verfahrensnummer: F 1941
Öffentliche Bekanntmachung
Im Flurbereinigungsverfahren F 1941 Aarbergen-Michelbach, Landkreis Rheingau-Taunus-Kreis, wird zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S.546) in der jeweils geltenden Fassung und aufgrund des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz vom 29.11.2010 (GVBl. I S.426) Termin anberaumt auf
Montag, den 1. Dezember 2025 um 17:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Michelbach,
Kirchstraße 4 in 65326 Aarbergen-Michelbach
Zu diesem Anhörungstermin werden alle Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sowie die Nebenbeteiligten gemäß § 10 FlurbG, insbesondere die Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken, geladen.
In der Grenze des Flurbereinigungsgebietes sind im Flurbereinigungsverfahren Grenzen neu bestimmt und entbehrliche Grenzmarken entfernt worden. Die Grundstückseigentümer können sich über diese Maßnahmen anhand einer Karte informieren, die sowohl während der Auskunftserteilung als auch bei der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes offengelegt wird.
Jedem Teilnehmer wird ein Auszug aus dem Flurbereinigungsplan - Nachweis des Neuen Bestandes - zugestellt. Falls Eigentümer keinen gemeinsamen Bevollmächtigten bestellt haben und kein Vertreter nach § 119 Abs. 1 Nr. 5 FlurbG vom Vormundschaftsgericht bestellt wurde, erhält jeder Miteigentümer einen Auszug.
2. Veröffentlichung und Auslegung
Diese Ladung zum Anhörungstermin wird in der Flurbereinigungsgemeinde Aarbergen und in den angrenzenden Gemeinden Hohenstein, Heidenrod, Hünfelden, Hünstetten und in der Verbandsgemeinde Aar-Einrich ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntmachung sowie weitere Informationen zum Verfahren über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F1941 abrufbar.
3. Bekanntgabe
Vor der Anhörung gemäß Nr. 1 dieser Ladung liegt der Flurbereinigungsplan von Aarbergen-Michelbach an den nachfolgend aufgeführten Tagen von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Dorfgemeinschaftshaus Michel-bach, Kirchstraße 4 in Aarbergen-Michelbach (Clubraum) aus (Telefon: 0611 5356235).
Zur Auskunftserteilung und Einsichtnahme werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - anwesend sein.
Die Teilnehmer werden gebeten, gemäß folgender Aufstellung von dem Auskunftstermin Gebrauch zu machen.
| Tag | Ordnungsnummern |
| Mittwoch, den 26. November 2025 | 1 bis 50 |
| Donnerstag, den 27. November 2025 | 51 bis 95 |
| Freitag, den 28. November 2025 | 96 bis 140 |
| Montag, den 01. Dezember 2025 | 141 bis Ende |
4. Hinweise
Die Beteiligten werden gebeten, von der Auskunftserteilung regen Gebrauch zu machen, da im Anhörungstermin zum Flurbereinigungsplan selbst keine individuellen Auskünfte erteilt werden können.
Bitte bringen Sie zu allen Terminen den sie betreffenden Auszug aus dem Flurbereinigungsplan (Nachweis des Neuen Bestandes) mit.
Im Falle ihrer Verhinderung können sie sich durch einen mit einer schriftlichen Vollmacht versehenen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vollmacht ist vom Ortsgerichtsvorsteher oder einer siegelführenden Stelle (z.B. Gemeindeverwaltung) zu beglaubigen.
Beteiligte, die keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
Hinsichtlich des am 1. Dezember 2025 bekanntzugebenden Flurbereinigungsplanes gilt sodann folgende Rechtsbehelfsbelehrung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen den Flurbereinigungsplan kann im Anhörungstermin am 01. Dezember 2025 sowie innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Berner Str. 11, 65552 Limburg a. d. Lahn
oder beim
Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
- Obere Flurbereinigungsbehörde -
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt am 02. Dezember 2025. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.