Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Winter steht vor der Tür und in absehbarer Zeit kann es auch zu Schneefällen und Eisglätte kommen.
Dann werden auch die Straßenmeisterei und unser Gemeindebauhof wieder unterwegs sein.
Leider kommt es immer wieder vor, dass enge Straßen oder Wendehämmer nicht gestreut werden können, weil einzelne Fahrzeugführer ihr Fahrzeug ohne Bedacht abstellen.
Im Interesse der Allgemeinheit bitten wir beim Abstellen Ihres Fahrzeuges darauf zu achten, dass die Streufahrzeuge - insbesondere aber auch Rettungsdienste und Feuerwehr - jederzeit ungehindert passieren können.
Im Übrigen ist jeder Grundstückseigentümer - neben der allgemeinen Reinigungspflicht - gehalten, im Winter den Bürgersteig entlang seines Grundstückes zwischen 07.00 Uhr und 19.00 Uhr von Schnee und Eis zu räumen.
Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so gelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird.
Vor allem sollte an unsere älteren Mitmenschen gedacht werden, die im Winter auf die sichere Begehbarkeit der Bürgersteige angewiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen