hier: Bekanntmachung eines nachrückenden Vertreters in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden gemäß § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG)
Der aufgrund des Wahlvorschlages für die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden gewählte Bewerber Herr Hartmut Paulus, wohnhaft Limburger Straße 1 in 65597 Hünfelden-Kirberg, hat sein Mandat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I 2005, S. 197), geändert durch Gesetz vom 08 Dezember 2021 (GVBl. S. 871), in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 26 März 2000 (GVBl. I 2000, S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 25 Mai 2020 (GVBl. S. 367) stelle ich fest, dass Herr Holger Poths, wohnhaft Eufinger Straße 59 in 65597 Hünfelden-Dauborn als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Freien Bürgerliste Hünfelden (FBH) mit der höchsten Stimmenzahl in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann gemäß § 34 Abs. 4 in Verbindung mit § 25 des KWG jede wahlberechtigte Person von Hünfelden, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn sie eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Frau Annika Jäger, Le Thillay-Platz, Zimmer E.12, 65597 Hünfelden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.