Die nächste öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden findet am Donnerstag, den 12.12.2024, um 19:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftsraum (Rathaus) in Hünfelden-Kirberg, Le Thillay Platz statt.
Die Bürgerinnen und Bürger können gerne daran teilnehmen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beschlussfassung über die Tagesordnung |
| 3. | Niederschrift der letzten Sitzung |
| 4. | Ortsgericht Hünfelden III (Heringen, Nauheim) hier: Vorschlag eines Ortsgerichtsvorstehers |
| 5. | Ortsgericht Hünfelden IV (Mensfelden) hier: Vorschlag eines Ortsgerichtsschöffen |
| 6. | Ehrungen hier: Verleihung von Ehrenbezeichnungen |
| 7. | Tageseinrichtungen für Kinder hier: Beschluss zur Einrichtung einer Natur-Kita/ einer Naturgruppe |
| 8. | Tageseinrichtungen für Kinder hier: Kindertagesstättenbetriebsverträge der Gemeinde Hünfelden mit den Ev. Kirchengemeinden Dauborn und Mensfelden |
| 9. | Haushaltsplan 2025 hier: Entwurf des Haushaltsplanes - Ergebnishaushalt und Hebesätze Grundsteuer A und B |
| 10. | Satzungen hier: Neufassung der Entwässerungssatzung (Kanalgebühren ab 01.01.2025) |
| 11. | Satzungen hier: Neufassung der Wasserversorgungssatzung (Wassergebühren ab 01.01.2025) |
| 12. | Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden 1. Änderung zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Hünfeldener Höhe an der B 417" - 3. Bauabschnitt hier: Aufstellungsbeschluss |
| 13. | Starkregenrisikomanagementkonzept hier:Ergebnisse, Grundsatzbeschluss, Handlungskonzept |
| 14. | Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Interkommunale Zusammenarbeit für die Erstellung eines Mobilitätsplanes hier: 1. Beschluss über die Beteiligung der Gemeinde Hünfelden an der Interkommunalen Zusammenarbeit, zur Erstellung und Umsetzung von nachhaltigen, integrierten Mobilitätsplänen in Kommunen mit den StädtenLimburg, Hadamar und Bad Camberg sowie den Gemeinden Beselich, Elz, Brechen und Selters 2. Stellung eines Förderantrages |
| 15. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes |
Die Bürgerfragestunde findet zu Beginn statt; dazu wird die Sitzung bis längstens 20.00 Uhr unterbrochen. In der Bürgerfragestunde dürfen jedoch keine Fragen zu Angelegenheiten gestellt werden, die auf der Tagesordnung der Sitzung sind.