Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darüber informieren, dass auch in diesem Jahr der Hessische Denkmalschutzpreis verliehen wird.
Der Hessische Denkmalschutzpreis wird für denkmalpflegerische Maßnahmen verliehen, die im Rahmen der gegebenen Voraussetzungen (räumliche Lage, wirtschaftliche Situation, Umgang mit historischer Bausubstanz) durch individuelle Lösungen, handwerklich-technische Qualität und besonderes Engagement eine Vorbildwirkung erzielen und zum Nachahmen anregen.
Eingereicht werden können Projekte, deren Fertigstellung nicht länger als drei Jahre zurück liegt.
Ausgezeichnet werden können Einzelpersönlichkeiten, Personen, die das Eigentum an Kulturdenkmälern innehaben, bürgerschaftliche Initiativen oder Körperschaften.
Leistungen auf allen Gebieten des Denkmalschutzes - der archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege, der städtebaulichen Denkmalpflege, der Industriedenkmalpflege oder der Gartendenkmalpflege - können gewürdigt werden.
Die Bewerbung muss von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Denkmalfachbehörde oder von Fördervereinen und Initiativen vorgeschlagen werden, die eng mit den Denkmalschutzbehörden zusammenarbeiten. Selbstvorschläge sind unzulässig.
Die Frist für die Einreichung ist der 25.02.2023 beim Landesamt für Denkmalpflege. Bewerbungen können ausschließlich online über die Bewerbungsplattform eingereicht werden.
Weitere Informationen können Sie unter www.denkmal.hessen.de einsehen.