Mit Blick auf die bevorstehende Silvesternacht, wird drauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Seniorenheimen grundsätzlich verboten ist.
Ebenfalls ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wegen der erhöhten Brandgefahr auch in der Nähe von Fachwerkhäusern oder historischen Gebäuden (wie z.B. das Stein’sche Haus oder das Alte Rathaus in Kirberg) nicht erlaubt!
Grundlage dieser Verbote ist § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV).
Die örtliche Ordnungsbehörde bittet um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.