hier: - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1BauGB (Baugesetzbuch)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden hat gem. § 2 Abs. 1 BauGB in ihrer Sitzung vom 15.11.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Lange Gärten“ im Ortsteil Mensfelden gemäß BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Das Verfahren wird gem. § 13 b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Es soll gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 3 BauGB „….. zur Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum …… in der Abwägung in angemessener Weise Rechnung getragen werden".
Ziel der vorliegenden Planung für den Bebauungsplan ist die Mobilisierung von Flächenreserven bzw. Baulandpotentialen (§§ 1 und 1a BauGB).
Es sollen die städtebaulichen bzw. baurechtlichen Voraussetzungen für eine Umwidmung einer bereits (verkehrlich) erschlossenen Fläche zu Baufläche geschaffen werden. Die Entwicklung der hier in Rede stehenden Fläche beinhaltet somit eine effiziente Nutzung bereits vorhandener Infrastrukturen.
Die vorgesehenen Festsetzungen sollen den Gegebenheiten der angrenzenden Bestandsbebauung entsprechen, um den in Rede stehenden Bereich möglichst homogen in Art und Maß der angrenzenden Bebauung einzubinden.
Die Planung berücksichtigt die Vorgaben des § 1 Absatz 3 BauGB, nach denen die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen hat, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes wird erforderlich und durchgeführt.
Der betroffenen Öffentlichkeit wird im Rahmen der noch folgenden Offenlage Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die amtliche Bekanntmachung ist vom Zeitpunkt ihres Erscheinens bis zum Ende der Auslegungsfrist über das Internetportal der Gemeinde Hünfelden unter dem Link: https://huenfelden.de/rathausverwaltung/bauamt/aktuelle-offenlagen-bauleitplanung-ua.html sowie
über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen https://bauleitplanung.hessen.de einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Ingenieurbüro M. Schönherr) mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt worden ist.
1. Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Lange Gärten“ Ortsteil Mensfelden (ohne Maßstab).
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.
2. Ausschnitt aus der Topographischen Karte zum Überblick der Lage des Planbereiches, (ohne Maßstab)
Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.