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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 50/2024
Amtliche Mitteilungen
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Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

Silvesterfeuerwerk ist nicht überall erlaubt!

Mit Blick auf die bevorstehende Silvesternacht, wird drauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Seniorenheimen grundsätzlich verboten ist.

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist auch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern oder historischen Gebäuden (wie z.B. das Stein’sche Haus oder das Alte Rathaus in Kirberg) nicht erlaubt!

Grundlage dieser Verbote ist § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV).

Die örtliche Ordnungsbehörde bittet um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und vorsichtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern.

(Silvia Scheu-Menzer)
Bürgermeisterin