Silvesterfeuerwerk ist nicht überall erlaubt!
Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel wird drauf hingewiesen, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen grundsätzlich verboten ist.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern oder historischen Gebäuden (wie z.B. das Stein’sche Haus oder das Alte Rathaus in Kirberg) ist wegen der erhöhten Brandgefahr ebenfalls nicht erlaubt!
Grundlage dieser Verbote ist § 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV).
Die örtliche Ordnungsbehörde bittet um Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Grundsätzlich wird um vorsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern gebeten.