Eine Privatperson hat bei uns angezeigt, dass in der Silvesternacht in der Zeit von 23:00 Uhr - 01:30 insgesamt 8 Schuss mit Standböllern abgefeuert werden.
Der Böllerschütze ist im Besitz der erforderlichen amtlichen Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz, die eingesetzten Böllergeräte sind staatlich beschossen. Alle erforderlichen weiteren Vorgaben sind geregelt.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis