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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 51/2025
Amtliche Mitteilungen
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Wiederkehrende Straßenbeiträge

Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l Seite 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. Seite 90), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. l Seite 134), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.07.2023 (GVBI. Seite 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden am 12.11.2025 nachfolgende

Beitragssatzsatzung nach § 14 der Satzung

über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge

für die Abrechnungsgebiete Dauborn und Mensfelden

beschlossen:

Artikel 1

Abrechnungsgebiet 1 (Dauborn):

Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für den Abrechnungszeitraum 2025 - 2027 im Abrechnungsgebiet 1 (Dauborn) jährlich 0,23 € EUR/m² Veranlagungsfläche.

Artikel 2

Abrechnungsgebiet 3 (Mensfelden):

Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für den Abrechnungszeitraum 2025 im Abrechnungsgebiet 3 (Mensfelden) jährlich 0,61 € EUR/m² Veranlagungsfläche.

Artikel 3

Diese Beitragssatzsatzung tritt am 01.12.2025 in Kraft.

Ausfertigung:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Hünfelden, den 01.12.2025
(Siegel)
(Silvia Scheu-Menzer)
Bürgermeisterin