Aufgrund der §§ 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. l Seite 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. Seite 90), der §§ 1 bis 5a, 6a, 11, 11 a des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBI. l Seite 134), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 20.07.2023 (GVBI. Seite 582) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden am 12.11.2025 nachfolgende
Beitragssatzsatzung nach § 14 der Satzung
über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge
für die Abrechnungsgebiete Dauborn und Mensfelden
beschlossen:
Abrechnungsgebiet 1 (Dauborn):
Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für den Abrechnungszeitraum 2025 - 2027 im Abrechnungsgebiet 1 (Dauborn) jährlich 0,23 € EUR/m² Veranlagungsfläche.
Abrechnungsgebiet 3 (Mensfelden):
Der wiederkehrende Straßenbeitrag beträgt für den Abrechnungszeitraum 2025 im Abrechnungsgebiet 3 (Mensfelden) jährlich 0,61 € EUR/m² Veranlagungsfläche.
Diese Beitragssatzsatzung tritt am 01.12.2025 in Kraft.
Ausfertigung:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.