Wir möchten Sie über eine notwendige Änderung der Parksituation in Ihrer Straße informieren.
Aufgrund der unzureichenden Fahrbahnbreite der St-Georg-Straße kommt es regelmäßig zu erheblichen Behinderungen des fließenden Verkehrs, Rettungsfahrzeuge haben keine Möglichkeit die Straße zu passieren. Die Verkehrssicherheit und die Gewährleistung des Rettungswesens sind dadurch gefährdet.
Neue Regelung
Aus diesen Gründen hat die zuständige Verkehrsbehörde entschieden, dass das Parken entlang der St.-Georg-Straße zukünftig nicht mehr zulässig ist.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 der StVO ist das Halten unzulässig, wenn die Restfahrbahnbreite nicht wenigstens 3,05 m für den durchgehenden Verkehr beträgt. Diese Bedingung ist in Ihrer Straße nicht erfüllt, weshalb das Parken auch ohne zusätzliche Beschilderung untersagt ist.
Inkrafttreten und Kontrollen
Die neuen Regelungen treten mit Entfernung der vorhandenen Beschilderung in Kraft. Das Ordnungsamt wird in der Folge verstärkt Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden.
Wir bitten Sie im Interesse der allgemeinen Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dringend um Ihr Verständnis und die strikte Beachtung der neuen Regelung. Bitte informieren Sie auch Ihre Besucher entsprechend.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Jäger vom Ordnungsamt unter der Rufnummer 06438/838-500 gerne zur Verfügung.