Der aufgrund des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union (CDU) in die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden gewählte Bewerber Herr Jannis Wagner, wohnhaft Neesbacher Straße 3 in 65597 Hünfelden-Dauborn, hat sein Mandat gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 KWG in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass für das frei gewordene Mandat der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der CDU mit den meisten Stimmen, Herr Florian Brandhoff, wohnhaft Sintersbacher Straße 2 in 65597 Hünfelden-Kirberg, nach § 34 Abs. 1 KWG in die Gemeindevertretung nachrückt. Durch diese Feststellung hat er das Mandat erworben.
Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34 Abs. 4, 25 KWG jede wahlberechtigte Person von Hünfelden, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung ihrer Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn sie eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin, Frau Annika Jäger, Le Thillay-Platz, Zimmer E.12, 65597 Hünfelden einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.