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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Hünfelden
Ausgabe 8/2025
Aus dem Rathaus
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Sitzung der Gemeindevertretung am 05.02.2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne möchte ich Sie über die in der obigen Sitzung der Gemeindevertretung erfolgten Beschlüsse und Wahlen informieren.

Tagesordnungspunkt 1:

Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Es gab keine Einwände dazu, dass eine ordnungsgemäße und fristgerechte Ladung zu der Sitzung erfolgte; die Gemeindevertretung war beschlussfähig.

Tagesordnungspunkt 2:

Beschlussfassung über die Tagesordnung

Zu der Tagesordnung gab es keine Änderungen.

Tagesordnungspunkt 3:

Niederschrift der letzten Sitzung

Es lagen keine Einwände zu der Niederschrift vor, sodass dazu nichts zu beschließen war.

Tagesordnungspunkt 4:

Neuwahl einer 1. Stellvertretenden Schriftführerin bzw. eines 1.Stellvertr. Schriftführers

Hannah Jung wurde zur 1. Stellvertretenden Schriftführerin gewählt.

Tagesordnungspunkt 5:

Schiedsamtsbezirk II (Kirberg-Ohren)

hier: Wahl einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hünfelden schlägt dem zuständigen Amtsgericht Frau Monika Feller, wohnhaft in 65597 Hünfelden-Kirberg für das Schiedsamt für den Schiedsamtsbezirks II (Kirberg-Ohren) vor.

Tagesordnungspunkt 6:

Prüfung Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017

Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision geprüften

Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2017 und erteilt dem Gemeindevorstand gemäß § 114 Hessische Gemeindeordnung (HGO) Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.

Tagesordnungspunkt 7:

Haushaltsplan 2025

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, Stellenplan und sonstige Anlagen 2025, Haushaltssicherungskonzept 2025 und Investitionsprogramm 2025-2028

hier: Einbringung und V rweis an die Ausschüsse

Die vom Gemeindevorstand festgestellten und eingebrachten Entwürfe der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan, des Stellenplans und der sonstigen Anlagen 2025, der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes 2025 und des Investitionsprogrammes 2025 - 2028 werden vor der endgültigen Beratung und Beschlussfassung an die Ausschüsse verwiesen.

Tagesordnungspunkt 8:

Bauleitplanung der Gemeinde Hünfelden

Geplanter Neubau des Feuerwehrhauses Kirberg im Bereich der Ausgleichsflächen zum B-Plan "P+R-Anlage/ Pendlerparkplatz" südlich des Gewerbegebietes an der B 417

hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB für die erforderliche Umwandlung von Ausgleichsfläche in Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwehr innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen B-Plans "P+R-Anlage/ Pendlerparkplatz" und Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich zur Ausweisung von Flächen für den Gemeindebedarf mit Zwecksbestimmung "Feuerwehr"

Die Gemeindevertretung beschließt wie folgt:

Bebauungsplan „Feuerwehr und Rettungswache“, Gemeinde Hünfelden, Ortsteil Kirberg

1. Beschluss über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen:

„Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung den als Anlage beigefügten Beschlussvorlagen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im förmlichen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB sowie im erneuten Beteiligungsverfahren nach § 4a (3) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg, abgegeben worden sind, zu.“

2. Beschluss des Bebauungsplanes als Satzung:

„Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Feuerwehr und Rettungswache“ im Ortsteil Kirberg, gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (nach § 91 HBO und § 37 HWG) werden ebenfalls als Satzung beschlossen und nach § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Begründung zum Bebauungsplan wird zugestimmt.

Der Bebauungsplan ist nach Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft zu setzen.“

42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünfelden für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg

1. Beschluss über die während der Beteiligungsverfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen:

„Nach eingehender Beratung stimmt die Gemeindevertretung den als Anlage beigefügten Beschlussvorlagen über die Behandlung der abwägungsrelevanten Stellungnahmen, die im förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB und im erneuten Beteiligungsverfahren gem. § 4a (3) BauGB zum Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“, Ortsteil Kirberg abgegeben worden sind, zu.“

2. Beschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes:

„Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“ im Ortsteil Kirberg. Der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird zugestimmt.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 (1) BauGB dem Regierungspräsidium Gießen zur Genehmigung vorzulegen.“

Allgemeiner Hinweis:

Zu den getroffenen Entscheidungen gab bzw. gibt es gegebenenfalls gesonderte Veröffentlichungen im Mitteilungsblatt.

Ihr
Günther Foth,1. Stellv. Vorsitzender der Gemeindevertretung