Die Grundstückseigentümer des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Heringen werden zur Jahreshauptversammlung gem. Paragraph Nr. 6 der Satzung zur jährlichen Genossenschaftsversammlung am Dienstag den 19.03.2024 um 20 Uhr in der Turnhalle Heringen eingeladen.
Tagesordnung
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 3. | Verlesen und genehmigen der Niederschrift der letzten Versammlung |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 5. | Bericht der Gemeinde |
| 6. | Verschiedenes |
| 7. | Verwendung der Jagdpacht |
Wir weisen darauf hin, dass die Versammlung gem. Paragraph 7 Abs.2 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist.