Wir weisen darauf hin, dass Mitteilungen von politischen Parteien und Wählergruppen auf Ankündigungen und Nachberichte von Veranstaltungen und Sitzungen sowie auf kurze und nur der Sachinformation dienende Hinweise beschränkt bleiben.
Darüberhinausgehende Informationen, insbesondere Erfolgsberichte und Bewertungen oder Verunglimpfungen anderer politischer Parteien, Wählergruppen oder Personen werden nicht veröffentlicht.
Mitteilungen von Wählergruppen und Parteien bleiben innerhalb von 6 Wochen vor Wahlen auf Terminankündigungen im Fließtext beschränkt.
Im Hinblick auf die Kommunalwahl am 09. Juni 2024 beginnt diese Frist ab der Kalenderwoche 18.
Wir behalten uns Streichungen und/oder Kürzungen vor und bitten um Verständnis.