Die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in Limburg erhalten für das Jahr 2026 in der Regel keine neuen Jahresbescheide zur Grundsteuer und den Niederschlagswassergebühren.
Der Magistrat der Stadt weist darauf hin, dass durch den Verzicht auf den Versand neuer Bescheide Kosten eingespart werden, da sich die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die die Höhe der Niederschlagswassergebühr nicht geändert haben. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, erhalten die Eigentümerinnen und Eigentümer selbstverständlich neue Bescheide.
Die Zahlungstermine bei vierteljährlicher Zahlung sind der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei jährlicher Zahlung ist der 01. Juli der Fälligkeitstermin. Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden der Steuerabteilung unter den Rufnummern 06431 203-213, 06431 203277 und 06431 203-306 sowie per E-Mail an steuerabteilung@stadt.limburg.de gerne zur Verfügung.