Die Hundesteuer für das Jahr 2025 wird als Jahressteuer erhoben und ist zum 1. Juli in einer Summe zahlbar. Die Stadtverwaltung erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, diesen Termin im Blick zu behalten und rechtzeitig den fälligen Betrag anzuweisen.
Die aktuellen und unveränderten Steuersätze betragen:
| 66,00 € jährlich | für den ersten Hund |
| 147,00 € jährlich | für den zweiten Hund |
| 219,00 € jährlich | für den dritten und jeden weiteren Hund |
| Steuer für Hunde, die als „gefährlich“ eingestuft werden | 729,00 € jährlich |
Die Steuerabteilung der Stadt weist außerdem darauf hin, dass Hunde innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zur Hundesteuer anzumelden sind. Diese gesetzliche Meldefrist dient der Aktualität des Steuerverzeichnisses und einer fairen Besteuerung aller Halterinnen und Halter.