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Domstadt - Heimat- und Bürgerzeitung für die Stadt Limburg
Ausgabe 32/2022
Stadt Limburg
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Neuwahl

einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen), einer stellvertretenden Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg II (Ahlbach) und einer Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks Limburg V (Linter)

Für den „Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen,

Lindenholzhausen)“ und den „Schiedsamtsbezirk Limburg II - Limburg (Ahlbach)“ ist die stellvertretende Schiedsperson und für den „Schiedsamtsbezirk Limburg V (Linter)“ eine Schiedsperson von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren neu zu wählen. Die Eignungsvoraussetzungen für das Amt ergeben sich aus § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes.

Interessierte Personen, die in Limburg wohnen und sich zur Wahl stellen wollen, werden gebeten, sich bis zum 01. September 2022 an den Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zu wenden.

Postanschrift: Hauptverwaltungsabteilung, Über der Lahn 1, 65549 Limburg a. d. Lahn E-Mail: info@stadt.limburg.de

Der auszufüllende Personalbogen (einschließlich der Eignungsvoraussetzungen) sowie weitere Informationen zum Schiedsamt befinden sich auf der städtischen Website www.limburg.de (Neuwahl stellvertretende Schiedsperson Schiedsamtsbezirk Limburg I (Limburg, Dietkirchen, Eschhofen, Lindenholzhausen) und Schiedsamtsbezirk Limburg II (Ahlbach) und Neuwahl Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Limburg V (Linter)) oder können über die Bewerbungsadressen angefordert werden.

Limburg a. d. Lahn, — Der Magistrat der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn
den 04. August 2022 — Im Auftrag
Gläser, Leitender Magistratsdirektor