Mitteilungen von Wählergruppen und Parteien bleiben innerhalb von 6 Wochen vor Wahlen auf Terminankündigungen im Fließtext beschränkt.
Im Hinblick auf die Kommunalwahlen am 15. März 2026 beginnt diese Frist ab der Kalenderwoche 6.
Wir behalten uns Streichungen und/oder Kürzungen vor und bitten um Verständnis.